In der Folge tritt nun am morgigen 10.3.2011 auch der erste gemeinsame Wegeplan für den Nationalpark Harz in Kraft. Nach umfänglichen Vorabstimmungen mit über 150 Interessenvertretern wurde zunächst ein Entwurf erstellt, der im letzten Jahr in das öffentliche Anhörungsverfahren ging. Gegenstand dieser Anhörung von Trägern öffentlicher Belange, die in den Nationalparkgesetzen eindeutig benannt sind, war Teil 1 des zweiteiligen Wegeplans, der den gegenwärtigen Zustand und die beabsichtigte Entwicklung des Wegenetzes zum Inhalt hat. Die Art der Wegenutzung regelt Teil 2 des Plans, für den das Benehmen mit den betreffenden Institutionen hergestellt ist.
Nationalparkplan und Wegeplan werden von der Nationalparkverwaltung auf der Homepage des Nationalparks Harz (www.nationalpark-harz.de) veröffentlicht. In Niedersachsen werden die Pläne darüber hinaus bei den Landkreisen Goslar und Osterode sowie den Städten Bad Harzburg, Braunlage, Herzberg am Harz, Osterode am Harz und Vienenburg, den Bergstädten Altenau und Sankt Andreasberg und der Samtgemeinde Oberharz für jeden zur Einsicht bereitgehalten. Für Sachsen-Anhalt gilt dies entsprechend für den Landkreis Harz, die Städte Oberharz am Brocken, Ilsenburg, und Wernigerode sowie die Gemeinde Nordharz, Ortsteil Stapelburg. Natürlich können die Pläne auch in der Nationalparkverwaltung Harz in Wernigerode, der Außenstelle Oderhaus sowie in den Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg sowie für Umwelt und Klimaschutz in Hannover eingesehen werden.
Die beiden Planwerke orientieren sich unmittelbar an den Vorgaben der weitgehend gleichlautenden Nationalparkgesetze in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Sie bilden den Handlungsrahmen für die vor uns liegende, entscheidende Etappe des "Entwicklungsnationalparks Harz", die uns der Erfüllung der internationalen Empfehlungen für Nationalparke ein entscheidendes Stück näher bringen wird.