Die Nationalparkverwaltung Harz war nur für die naturschutzrechtliche Befreiung zuständig, die nunmehr erteilt wurde. Alle weiteren Genehmigungen, z.B. zum Baurecht, Wasserrecht oder Denkmalschutz, wurden bzw. werden von anderen Behörden erteilt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, um die lange konstruktiv verhandelt wurde, umfassen vor allem die Beruhigung von verschiedenen Flächen im Nationalpark Harz, sodass sich insgesamt eine tragbare Ökobilanz für die Natur ergibt.
Hierzu zählen die Aufgabe einer Teilstrecke der Wettkampfloipe Oderbrück und die Umsetzung des Altenauer Skikreuzes aus der Nationalpark-Kernzone Bruchberg heraus an einen nahegelegenen Wanderweg. Eine wichtige Auflage der Befreiung ist es, dass durch den Betrieb der Beschneiungslage keine künstliche Winter-Saisonverlängerung erfolgen darf, die weitere Beunruhigungen in den Nationalpark gebracht hätte. "Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so der Nationalparkleiter Andreas Pusch, "aber unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir in den Verhandlungen für den Naturschutz gute Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erreicht, die den insgesamt aus Naturschutzsicht problematischen Eingriff kompensieren können".