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Nationalpark Harz

Naturschutzrechtliche Befreiung für die Beschneiungsanlage Sankt Andreasberg-Sonnenberg vom Nationalpark Harz unter Auflagen erteilt

(lifePR) (Wernigerode-Sankt Andreasberg, )
Nicht einfach gemacht hat sich der Nationalpark Harz die naturschutzrechtliche Prüfung des Antrages des Niedersächsischen Skiverbandes zum Bau einer Beschneiungsanlage im Sankt Andreasberger Ortsteil Sonnenberg. Im Juni 2007 hatte der Skiverband beantragt, auf einer bereits vorhandenen Loipe im Biathlonzentrum Sonnenberg, das teilweise im Nationalpark Harz liegt, eine derartige Anlage zu installieren und die dafür nötige Wassermenge aus dem Rehberger Graben zu entnehmen. Der Antrag und seine Auswirkungen auf die Natur sowie die Einwände der Umweltverbände wurden sehr intensiv geprüft und die Planung mit einem umfangreichen FFH-Verträglichkeitsgutachten auf die Nationalparkverträglichkeit und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Naturschutzverbundsystem Natura 2000, dem der Nationalpark als FFH-Gebiet angehört, untersucht. Das Gutachterbüro kam zu dem Ergebnis, dass der Antrag unter Auflagen mit dem gesetzlich festgelegten Naturschutzziel des Parks in Einklang zu bringen ist, denn in Sonnenberg wird nicht wie in den Alpen ein alpiner Abfahrtshang beschneit mit allen entsprechenden ökologischen Folgewirkungen, sondern eine schon vorhandene und befestigte Loipe. Bei der künstlichen Beschneiung gehen daher keine weiteren Naturflächen des Nationalparks verloren.

Die Nationalparkverwaltung Harz war nur für die naturschutzrechtliche Befreiung zuständig, die nunmehr erteilt wurde. Alle weiteren Genehmigungen, z.B. zum Baurecht, Wasserrecht oder Denkmalschutz, wurden bzw. werden von anderen Behörden erteilt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, um die lange konstruktiv verhandelt wurde, umfassen vor allem die Beruhigung von verschiedenen Flächen im Nationalpark Harz, sodass sich insgesamt eine tragbare Ökobilanz für die Natur ergibt.

Hierzu zählen die Aufgabe einer Teilstrecke der Wettkampfloipe Oderbrück und die Umsetzung des Altenauer Skikreuzes aus der Nationalpark-Kernzone Bruchberg heraus an einen nahegelegenen Wanderweg. Eine wichtige Auflage der Befreiung ist es, dass durch den Betrieb der Beschneiungslage keine künstliche Winter-Saisonverlängerung erfolgen darf, die weitere Beunruhigungen in den Nationalpark gebracht hätte. "Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so der Nationalparkleiter Andreas Pusch, "aber unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir in den Verhandlungen für den Naturschutz gute Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erreicht, die den insgesamt aus Naturschutzsicht problematischen Eingriff kompensieren können".

Nationalpark Harz

Der Nationalpark Harz gehört zum Geschäftsbereich der Umweltministerien der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, ist Mitglied der europaweiten Föderation EUROPARC und der Europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten und ist Teil des Geoparks Harz.

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