Davon ausgenommen ist die Benutzung von öffentlichen Straßen sowie gekennzeichneten Rad-, Wander-, Reit- und Kutschwegen.
Waldsperrung aufgrund von hoher Waldbrandgefahr
Davon ausgenommen ist die Benutzung von öffentlichen Straßen sowie gekennzeichneten Rad-, Wander-, Reit- und Kutschwegen.