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Sturm verursacht Stromausfälle in Südhessen

(lifePR) (SÜDHESSEN, )
Orkan "Emma" hat am Samstagvormittag in Südhessen zahlreiche Freileitungen beschädigt und dadurch großflächige Stromausfälle im Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße und im Landkreis Darmstadt-Dieburg verursacht. Das teilte der für den HSE-Netzbetrieb zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar mit. Der Sturm beschädigte um 6.16 Uhr die 110-Kilovolt-Freileitung Mümling-West der Süwag. Folge war die Abschaltung der Umspannanlage Bad König. Dadurch fiel der Strom in Bad König, in Teilen von Lützelbach, Brombachtal, Höchst und Michelstadt im vorderen Odenwald aus. Techniker der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) stellten die Stromversorgung durch Umschaltungen im Netz wieder her, ab 6.30 Uhr waren alle Städte und Gemeinden wieder versorgt.

In Groß-Bieberau, Mörlenbach und Hirschhorn am Neckar beschädigte der Sturm Mittelspannungs-Freileitungen. In der Folge fiel der Strom in Teilen von Groß-Bieberau und Modautal zwischen 7.57 und 8.41 Uhr aus. In Teilen von Hirschhorn, Rothenberg und Beerfelden fiel der Strom zwischen 7.58 und 8.46 Uhr aus. Im Kreis Bergstraße waren Teile von Mörlenbach und Waldmichelbach in der Zeit von 8.10 und 9.19 Uhr stromlos. In allen Fällen konnte die HSE die Stromversorgung durch Umschaltungen im Netz wieder herstellen. Die zum Teil sehr aufwändigen Reparaturen werden in den nächsten Tagen durchgeführt.

In Sandbach-Neustadt trat die Mümling über die Ufer und setzte mehrere Transformatorenstationen unter Wasser. Die Stationen mussten vom Netz genommen werden, wodurch es ebenfalls zu Unterbrechungen der Stromversorgung kam.

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Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) hat aufgrund einer Vorgabe des Energiewirtschaftsgesetzes ihre Aufgaben als Netzbetreiber für Strom- und Gas zum 1. Juli in die eigenständige Tochtergesellschaft Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG. übertragen. Der VNB sorgt dafür, dass alle Energievertriebsunternehmen diskriminierungsfrei zu den gleichen Bedingungen Zugang zu den Netzen haben. Der Gesetzgeber verspricht sich von dieser gesellschaftsrechtlichen Entflechtung (Unbundling) mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt.

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