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Behördenstursinn: Wieder keine Vorfahrt für Fische

NABU: Wirtschaftsbehörde vernachlässigt bei der Hochwasserschutzertüchtigung der Ernst-August-Schleuse die Durchgängigkeit des Bauwerkes für Fische

(lifePR) (Hamburg, )
Der NABU Hamburg weist darauf hin, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) bei der Umgestaltung der Ernst-August-Schleuse für einen besseren Hochwasserschutz die Durchgängigkeit der Schleuse für Fische vernachlässigt. Laut Paragraph 12 des Hamburgischen Fischereigesetzes ist die BWA als planfeststellende Behörde dazu verpflichtet, bei der Erneuerung eines so genannten Querbauwerkes wie die Schleuse dafür zu sorgen, dass ein Fischweg errichtet wird. Der NABU hat gemeinsam mit den Verbänden der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg gegen den Planfeststellungsbeschluss Widerspruch eingelegt und fordert die BWA zur Nachbesserung der Planung auf.

"Spätestens seit der Bestandsaufnahme der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2004 ist bekannt, dass die mangelhafte Passierbarkeit für Fische den guten ökologischen Zustand der Hamburger Gewässer beeinträchtigt" erklärt Tobias Ernst, Referent für Gewässerschutz beim NABU Hamburg. "Denn das Gewässernetz ist in unserer Stadt in viele Einzellebensräume zerschnitten." Eine möglichst weitgehende Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Rahmen ohnehin anfallender Bauarbeiten wäre somit ein sorgsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln. Muss die Fischwanderhilfe aber zu einem späteren Zeitpunkt angelegt werden, käme dies voraussichtlich deutlich teurer, ist der NABU überzeugt. "Der Ernst-August-Kanal bindet das gesamte Gewässernetz des Wilhelmsburger Ostens an die Elbe an. Somit ist die Durchgängigkeit an dieser Stelle von großer Bedeutung.", bekräftigt Ernst. "Das Vorgehen der Planfeststellungsbehörde zeigt erneut, wie wenig ernsthaft Hamburg die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betreibt!" Die Naturschutzverbände sowie das Amt für Naturschutz- und Landschaftspflege hatten die BWA als planfeststellende Behörde schon während des Verfahrens darauf hingewiesen, dass die Passierbarkeit des Bauwerkes für Fische bei den anstehenden Arbeiten zu verbessern ist. "Über diese Hinweise setzte sich die Behörde im Planfeststellungsbeschluss mit rechtlich und fachlich nicht zutreffenden Argumentationen einfach hinweg", ist Ernst empört. Dabei bekam der NABU juristische Stilblüten erster Güte zu hören, wie zum Beispiel: "Die Festlegung einer grundsätzlichen Haltung zu bestimmten Fragestellungen verbietet sich vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit unzähliger Gestaltungen im Einzelfall", so ein Zitat aus einem Schreiben der BWA.
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