Die nächtlichen Open-Air-Konzerte im Gartenteich sind der Stolz vieler Gartenbesitzer. "Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten machen nicht vor Fröschen halt", so Cankovic. Anstatt sich über die Natur zu freuen, ärgern sich einige Menschen über den Lärm. Bereits seit 1910 wird vor Gericht wegen lautstarker Teichbewohner gestritten. Aktuell gilt: Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle Amphibien. "Es ist verboten, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören", zählt Cankovic auf. Das heißt: Haben Frösche einen Gartenteich erstmal besiedelt, dürfen sie ihre Konzerte geben, auch wenn der eine oder andere Anwohner einen anderen Musikgeschmack und einen leichten Schlaf hat.
Mit seinem Urteil vom 20.11.1992 hat sich der Bundesgerichtshof auf die Seite des Frosches gestellt. Ausnahmen sind möglich, aber nur in begründeten Einzelfällen: Ob das Froschkonzert wirklich stört, wird am Empfinden eines "Durchschnittsmenschen" gemessen. Außerdem stehen Frösche unter einem besonderen Schutz. Aber auch einem verständigen Durchschnittsmenschen können massive Störungen seiner Nachtruhe nicht immer zugemutet werden. Übersteigt das Gequake den Richtwert von 35 Dezibel um 20 Dezibel, kann eine Ausnahme vom Bundesnaturschutzgesetz erteilt werden. Dies kann etwa eine Umsiedlung der Frösche bedeuten. "Sie muss aber von Fachleuten vorgenommen werden." Zum Vergleich: Ein moderner Geschirrspüler arbeitet mit rund 40 Dezibel, Straßenlärm verursacht 80 und Motorradlärm 90 Dezibel. "Bei allem Gequake:
Die Kirche sollte im Dorf bleiben und die Frösche im Gartenteich."
Denn jedes Konzert geht auch zu Ende: Irgendwann haben auch die Frösche genug vom Paaren und werden ruhiger. "Vielleicht denkt der eine oder andere in einer dunklen, stillen Winternacht sogar wehmütig an die laue, von lebensfrohem Gequake erfüllte Sommernacht zurück."