*Die Jägerschaft steht einer natürlichen Rückkehr von Großsäugern positiv gegenüber. Konflikte lassen sich nur durch eine intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Verbände sowie das Aufstellen von Managementplänen verhindern. Illegale Abschüsse stellen keine Lösung dar und werden von uns zutiefst verurteilt" so LJN- Präsident Professor Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer. *Wir setzen uns für ein Zusammenleben von Menschen und Wölfen in Deutschland ein", so Christian Unselt, NABU-Vizepräsident. Das Beispiel zahlreicher europäischer Länder zeige, dass dies möglich sei. *Wir müssen gemeinsam lernen, mit Rückkehrern wie dem Wolf zu leben", so Pohlmeyer und Unselt.
Trotz umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit und Unterrichtung der örtlichen Jägerschaften wurde auf einer Gesellschaftsjagd am Samstag im Wendland ein Wolf erlegt. Zwei Schützen hatten Schüsse auf das nach ihren Aussagen bereits verletzte Tier abgegeben.
Wölfe unterliegen jedoch dem Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten. Deshalb dürfen Jäger nicht eigenmächtig verletzte Tiere von ihrem Leid erlösen. DJV-Präsident Jochen Borchert stellte klar: *Sollten Jäger einen verletzten Wolf im Revier antreffen, dann müssen sie unverzüglich die Polizei oder einen Veterinär benachrichtigen. Diese leiten dann die notwendigen Schritte ein." NABU, Landesjagdverband Niedersachsen und DJV setzen darauf, dass die Hintergründe des Abschusses rasch ermittelt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Ausgehend von der polnischen Wolfspopulation sind die Wölfe wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Nach mehr als 140 Jahren waren im Jahr 2000 in der sächsischen Lausitz erstmals wieder freilebende Wölfe in Deutschland geboren worden. Derzeit leben in Sachsen und Brandenburg vier Familienverbände. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe liegt bei etwa 35 Tieren.
Die Position der Jägerschaft zum Wolf gibt es im Internet unter www.jagd-online.de, Rubrik über den DJV - Positionen des DJV.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de