Mit der Vogelschutzrichtlinie hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1979 verpflichtet, für europaweit bedrohte Vogelarten Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehörten u.a. der Schutz von Nestern und Jungvögeln, das Einschränken der Jagd von Brut- und Zugvogelarten, sowie die Ausweisung von Schutzgebieten für die in Anhang I der Richtlinie aufgelisteten Arten. "Die Analyse belegt nun eindeutig, dass sich die Bestände der in diesen Schutzgebieten lebenden Arten wie beispielsweise Rohrdommel, Schwarzstorch und Großtrappe erholt haben“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Zerstreut brütende Feldvogelarten wie Feldlerche und Kiebitz zeigten dagegen weiter erhebliche Rückgänge.
Ende Juni 2007 hatte die Europäische Kommission beschlossen, wegen der immer noch unzureichenden Ausweisung von EG-Vogelschutzgebieten in sieben Bundesländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Baden-Württemberg) Klage gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. "Es ist eine Schande, dass einige Bundesländer immer noch nicht ihre Hausaufgaben erledigt haben, zumal erst die Ausweisung der Schutzgebiete Rechtssicherheit für Landnutzer und Kommunen schafft", so der NABU-Präsident.
Die wissenschaftliche Studie zeige aber auch, dass die Ausweisung von Vogelschutzgebieten alleine nicht ausreiche. Insbesondere Land- und Forstwirtschaft seien gefordert, naturverträglicher zu wirtschaften und auf die Bedürfnisse von Feld- und Waldvogelarten Rücksicht zu nehmen. "Da die Bürger Europas allen Umfragen zufolge mehr Naturschutz fordern, sollten auch deren Steuergelder nur noch für eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft ausgegeben werden“, so Tschimpke.