Die kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 erforderlich und sollte dafür sorgen, dass das deutsche Naturschutzrecht wieder dem EU-Recht entspricht.
Nach Ansicht des NABU folgt auch der jetzige Entwurf der Novelle nicht den Vorgaben des EU-Rechtes, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Wesentliche Punkte des Urteils des europäischen Gerichtshofs sind nicht erfüllt worden. Wichtige Definitionen von Rechtsbegriffen wurden einfach weggelassen: *So weiß zukünftig weder der Forstwirt noch der Bauherr, der im FFH-Gebiet arbeitet, ob er mit seiner Arbeit nicht unabsichtlich gegen geltendes Recht verstößt", kritisierte Tschimpke.
Auch im Artenschutz wurde das Bundesnaturschutzgesetz durch die Novelle aufgeweicht und deutlich verschlechtert. So werden die Länder zukünftig ermächtigt, pauschale Abschüsse von streng geschützten Tieren zu erlauben. Kleinere Populationen, wie beispielsweise beim Biber, könnten so einfach ausgelöscht werden.
*Das vorliegende Gesetz ist für Deutschland als Gastgeber der Weltnaturschutzkonferenz im kommenden Jahr und knapp zwei Wochen vor der Verabschiedung einer Nationalen Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt eine Blamage", so Tschimpke.