Am 21. Mai 1992 wurde die "Richtlinie des Europäischen Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen", kurz Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie, einstimmig von den Mitgliedsstaaten der EU verabschiedet. Gemeinsam mit der EG-Vogelschutzrichtlinie, die bereits 1979 in Kraft trat, bildet die FFH-Richtlinie und das in den beiden Richtlinien verankerte Netzwerk von Schutzgebieten, "Natura 2000", das Rückgrat für den Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen in der EU. EU-weit ist die Fläche der geschützten Lebensräume auf 18 Prozent der Landflächen gestiegen, in Deutschland liegt sie bei etwa zehn Prozent.
"Eine Veränderung der Richtlinien ist nur dann sinnvoll, wenn man weiß, ob sie funktionieren. Dazu muss sie in den Ländern richtig und vollständig umgesetzt werden. Nur dann kann ernsthaft beurteilt werden, wo Nachbesserungen nötig sind. Davon sind wir in Deutschland noch deutlich entfernt. Frau Merkel sollte derartige Vorstöße ihrer Parteikollegen frühzeitig unterbinden", so der NABU-Präsident. Allein die um mehr als 10 Jahre verschleppte Umsetzung der FFH Richtlinie in Hessen habe dort zu deutlichen Verzögerungen bei der Umsetzung wichtiger Bauvorhaben geführt.
"Natura 2000 wird zu einem starken Netzwerk für Schreiadler, Luchs und andere Arten werden. Deutschland als Gastgeber der Weltnaturschutzkonferenz der Vereinten Nationen im kommenden Jahr ist gut beraten, hier auch beispielhaft voranzugehen", so Tschimpke.