Dieses Jahr wurden erstmals in mehreren Bundesländern Klagen gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 geführt, die sogar in Naturschutzgebieten angebaut wurde. "Dabei offenbarte sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit, denn die Möglichkeiten, den Anbau von MON 810 in Schutzgebieten zu unterbinden, sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich“, kommentierte Tschimpke. Während in Sachsen-Anhalt das Klagerecht der Verbände durch das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) als selbstverständlich angenommen werde, sei im Rahmen eines Verfahrens vor dem sächsischen OVG den Naturschutzverbänden ein Klagerecht systematisch aberkannt worden. "Seltene Tagfalter wie der Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind durch den MON 810-Mais, der ein Insektizid produziert, in diesem bereits als FFH-Gebiet gemeldeten Bereich gefährdet". "Wir brauchen eine tragfähige, bundesweit gültige Lösung", so Tschimpke. Es könne nicht sein, dass die Zugehörigkeit eines europäischen Schutzgebietes zu einem Bundesland darüber entscheidet, ob die zu schützenden Arten in ihm sicher sind oder nicht. Der NABU fordert daher für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einen gesetzlich geregelten Abstand zu Natura 2000-Gebieten, der mit 300 Metern mindestens den Abständen zu ökologisch bewirtschafteten Flächen entspricht. "Außerdem sollten innerhalb von Natura 2000-Gebieten die Freisetzung und der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus Vorsorgegründen komplett untersagt sein“, sagte Tschimpke.
Auch im Entwurf zur Guten Fachlichen Praxis des GVO-Anbaus werde der Naturschutz schlicht vergessen. "Der Anbau beispielsweise von MON 810-Mais sollte den Naturschutzbehörden mindestens drei Monaten im voraus mitgeteilt werden, so dass die Behörden eine FFH-Prüfung durchführen und die Schutzbedürftigkeit untersuchen können“, forderte der NABU-Präsident.