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NABU-Studie belegt: Kein Schutz von Schutzgebieten vor Gentechnik

Tschimpke: Gentechnikgesetz unverzüglich nachbessern

(lifePR) (Berlin, )
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais könnte auch die Artenvielfalt in Schutzgebieten gefährden, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand von den Anbauflächen zu ökologisch sensiblen Gebieten besteht. Das geht aus einer NABU-Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg hervor. Um die Eignung von Methoden zum Pollen-Monitoring zu untersuchen, hatte das Land Brandenburg im Sommer 2007 im und am Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) technische und *biologische" (Bienenvölker) Pollensammler eingesetzt.

Die Ergebnisse zeigen: Pollen gelangten in großer Zahl selbst bei einer Entfernung von 100 Metern in das geschützte Gebiet. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Gen-Feldern, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen in Schutzgebieten vorzubeugen. Ferner müsse der Anbau der Gentech-Maissorten mit Mon 810 so lange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden können.

*Es ist ein Skandal, dass das von der Bundesregierung verabschiedete Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vollständig ausspart. Hier muss unverzüglich nachgebessert werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Während Frankreich und einige andere europäische Länder den Anbau von Mon 810 verbieten, ist er in Deutschland zugelassen. Der Abstand von Gen-Äckern soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich 150 Meter zu konventionellen Anbauflächen, beziehungsweise 300 Meter zu Öko-Äckern betragen. Eine Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu Schutzgebieten vorzusehen, fand in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit. Der NABU-Präsident begrüßte Überlegungen des Landes Brandenburg, Rahmenbedingungen für Abstandsregelungen zu wertvollen Schutzgebieten zu entwickeln.

*Das Land Brandenburg hat eine besondere Verantwortung nicht nur für ein konfliktfreies Nebeneinander der Landwirtschaftsbetriebe untereinander, sondern auch für die Bewahrung seine Naturschutzgebiete. Ich hoffe daher auf eine einvernehmliche Empfehlung von Naturschützern und Bauernverbänden, die konkrete Mindestabstände zu benachbarten Schutzgebieten vorsieht. Dies schafft die notwendige Rechtssicherheit für den Nutzer der Gentechnik und verringert das mögliche Risiko für gefährdete Arten", sagte der Beauftragte für Koexistenz im Brandenburger Umweltministerium, Peter Rudolph.

Im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der Skabiosen-Scheckenfalter. Von Mitte Juli bis Anfang August 2007 wurde mit Hilfe von technischen und *biologischen" Pollensammlern (Bienen) der Eintrag von Maispollen ins Schutzgebiet ausgewertet. Die Flugeigenschaften von Mon 810-Pollen unterscheiden sich nicht von konventionellen Maispollen. Es wurde ein überraschend erhöhter Eintrag genmanipulierter Pollen an den Sammelstellen gefunden. Auch die Bienen erwiesen sich als fleißige Sammlerinnen dieser Pollen: In den Bienenkästen fanden sich Einträge in vergleichbarer Größenordnung wie in den technischen Sammlern. Eine Erklärung hierfür ist der intensive großflächige Anbau von Mon 810, für den es bisher kaum vergleichbare Erfahrungen gibt, in der Umgebung des Schutzgebietes.

Für 2008 sind dort bislang 519 Hektar Mon 810-Mais für den Anbau angemeldet.

Mon 810 enthält ein Gift, das für die Raupen des im Pflanzenbau gefürchteten Maiszünslers, einer Schmetterlingsart, tödlich ist. Aussagekräftige Untersuchungen, ob dieses Gift auch andere, sogenannte *Nicht-Ziel Organismen" wie insbesondere Schmetterlinge gefährden, fehlen.

Insgesamt sind in Brandenburg derzeit 2026 Hektar für den Anbau von Mon 810-Mais angemeldet, soviel wie in keinem anderen Bundesland; deutschlandweit sind es über 4350 Hektar.
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