Im Entwurf des Bebauungsplans Niendorf 86 ist vorgesehen, einen Betriebshof der Stadtreinigung im Überschwemmungsgebiet der Kollau zu errichten. Dafür soll in der Aue des Stadtbaches eine Aufschüttung angelegt werden, um den Betriebsplatz selbst aus der derzeit regelmäßig überschwemmten Fläche herauszuheben. Dadurch wird der Überflutungsraum des Baches eingeengt, die Hochwassersituation wird sich verändern.
"Wenn wir bemerken, dass Antragssteller einer Versicherung einem besonders hohem Schadensrisiko ausgesetzt sind, können wir keinen Versicherungsschutz gewähren.", erklärte Dr. Hartwig Essert, zuständig für den Bereich Sachschaden-Versicherungen bei der Hamburger Feuerkasse auf Nachfrage des NABU. "Die Schadensfälle einiger hoch gefährdeter Versicherungsnehmer würden die Tarife deutlich in die Höhe treiben. Gegenüber unseren Versicherungsnehmern mit durchschnittlichem Schadensrisiko können wir das schließlich nicht rechtfertigen."
Mit der Planung von Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten stellt sich der Bezirk Eimsbüttel gegen die Grundidee des vorbeugenden Hochwasserschutzes. "Erklärtes Ziel des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es, Bebauung aus Überschwemmungsgebieten herauszuhalten, bestehende Gebäude gar langfristig zurückzubauen. Den Flüssen und Bächen soll insgesamt wieder mehr Platz gegeben werden.", so Tobias Ernst, Referent für Gewässerschutz beim NABU Hamburg und fährt fort. "Dieses Gesetz wurde in der Einsicht erlassen, dass es sehr teuer ist, Gebäude oder andere Landnutzungen in Überschwemmungsgebieten zu erhalten. Entweder zahlt man für aufwändigen Hochwasserschutz oder immer wiederkehrende Schäden." Eine Bebauung von Überflutungsgebieten ist laut WHG nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Der NABU rät den Anwohnern, beim Bezirk deutlichen Protest gegen den Bebauungsplanentwurf einzulegen. Ihnen müsste garantiert werden, dass sich durch dieses und kommende Bebauungsvorhaben im Einzugsgebiet der Kollau die Hochwassersituation nicht weiter verschärft. Bisher drückt sich der Bezirk vor solchen Zusagen. Schließlich sind große Flächen bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen, aber nicht bebaut. Werden diese durch Gebäude und Parkplätze versiegelt, erhöht das abfließende Regenwasser die Hochwassergefahr in der Kollau weiter. In einer Vorlage zum B-Planverfahren heißt es lapidar: "Mögliche Überbauungen, Versiegelungen oder Retentionsraumverluste auf Flächen, die an das Plangebiet angrenzen, können nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Niendorf 86 berücksichtigt werden."