Die Anlagen waren aus Sicht der NI, der Deutschen Wildtier Stiftung und anderer Einwender, wie Kommunen, aus einer Reihe von rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Betroffen wären u. a. Rotmilan, Graureiher, Schwarzstorch, Wespenbussard und zahlreiche windenergiesensible Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, der Große Abendsegler und die Rauhhautfledermaus.
„Wenn es der Antragsteller Abo Wind AG mit dem Natur- und Artenschutz wirklich ernst meint, sollte dieser die Entscheidung des RP Kassel jetzt akzeptieren“, so Harry Neumann. Die NI wurde vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Habor, Göttingen.