Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.
In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.
Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.
So hat die Behörde im Dezember 2017 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen – so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache „Artenschutz“ wurde deshalb gar nicht entschieden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.