Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Schwarzstörche
Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Euskirchen e.V. haben gemäß § 3 Absatz 2 BNatSchG den sofortigen Betriebsstopp der Windanlagen Dahlem I-III und der drei Vesta-Anlagen am Metziger Berg in der Gemeinde Dahlem bei der Kreisverwaltung Euskirchen beantragt. Als Grund führen die Verbände die Besetzung des Schwarzstorchhorstes am Simmeler Bach in nur 340 m bis 1.700 m Entfernung zu den Anlagen von Dahlem I-III an.
„Die durch den NABU Euskirchen e.V. und die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfassten Flugbewegungen der Schwarzstörche zeigen hinreichend, dass regelmäßige Flugbewegungen der Schwarzstörche durch den Querriegel der Windanlagen stattfinden, wodurch ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für das dortige Brutpaar und die Jungvögel besteht. Daher müssen die Anlagen zum Schutz der streng geschützten Art abgeschaltet werden“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender NRW der NI sowie Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der NI im Kreis Euskirchen und Marion Zöller, Vorstandsmitglied des NABU Euskirchen e.V..
Der Antrag wird vom NABU Bundesfachausschuss (BFA) für Ornithologie und Vogelschutz, vom NABU Kreisverband Düren, vom NABU Landesverband NRW, vom NABU Kreisverband Aachen-Land, von der BUND Kreisgruppe Düren und vom Komitee gegen den Vogelmord e.V. unterstützt.