„Diese Bewertung ist naturschutzfachlich völlig haltlos und kann nicht hingenommen werden“, erklärten die beiden Ornithologen Arno Werner und Roland Dilchert, Länder- und Fachbeiräte des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Das von den Grünen geführte hessische Umweltministerium verschleiert hier die Fakten auf Kosten des Artenschutzes. Der neue Windenergieerlass ist offensichtlich auf Druck der Windkraftlobby entstanden nach dem Motto „Die Windlobby bestellt, die Politik liefert“. Der neue Erlass zeigt, dass der Natur- und Artenschutz in Hessen zunehmend vom Aussterben bedroht ist“, so R. Dilchert und A. Werner.
Der Schwarzstorch, der in Hessen nur noch mit ca. 60 Brutpaaren vorkommt und sich damit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. In der Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft aller staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands (LAG VSW 2015) wird der Schwarzstorch als besonders windkraftsensible Art eingestuft. Indem der neue Windenergieerlass hiervon abweicht, begibt er sich auch juristisch auf dünnes Eis.
Das Landesamt für Umwelt in Brandenburg, welches bundesweit Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel dokumentiert und bearbeitet, stellt 2020 zum Schwarzstorch in Hessen fest, dass im europäischen Vogelschutzgebiet Vogelsberg der Brutbestand nach der schrittweisen Errichtung von 178 Windenergieanlagen von 14-15 Brutpaaren (BP) in 2002 auf 5 BP im Jahr 2017 abnahm. Des Weiteren erfolgten in Hessen bei Sichtbeobachtungen 29 % der registrierten Flüge des Schwarzstorchs im mit 80-190 m definierten Rotorbereich.
Carsten Rohde, einer der führenden deutschen Schwarzstorchexperten, ermittelte bereits 2013 für das Vogelschutzgebiet Vogelsberg einen dramatischen Bestandseinbruch beim Schwarzstorch und wies auf deutliche Zusammenhänge mit dem Bau der Windindustrieanlagen hin. „Bei Brutansiedlungen von Schwarzstörchen in weniger als 1000 Meter zu bestehenden Windenergieanlagen wurden die Brutplätze nach kurzer Zeit wieder aufgegeben, weshalb Brutvorkommen in der Nähe von Windenergieanlagen offensichtlich weniger beständig sind, als dies normalerweise der Fall ist, stellt die Landesavifauna Rheinland-Pfalz unter Mitwirkung von Mitarbeitern der Staatlichen Vogelschutzwarte in Hessen fest“, so der Umweltverband.
„Klimaschutz ohne Natur- und Artenschutz macht keinen Sinn. Natur- und Artenschutz, Schutz der Wälder, der Wildtiere, der Lebensräume und des Klimas müssen in ökologischen Zusammenhängen und nicht isoliert betrachtet werden. Dazu ist das grün geführte Ministerium offensichtlich aus ideologischen Gründen nicht mehr in der Lage“, betonten R. Dilchert und A. Werner.
„Der Erlass nimmt offensichtlich aus rein politischen Gründen wesentliche ökologische und auch juristische Fakten nicht zur Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass der neue Windenergieerlass in Hessen gegen EU- Recht verstößt und nicht angewandt werden darf.
Auch das werden wir gerichtlich klären lassen. Wir fordern daher das hessische Umweltministerium auf, diesen naturschutzfeindlichen Windenergieerlass unverzüglich zurückzunehmen“, so Arno Werner und Roland Dilchert, Länder- und Fachbeiräte der Naturschutzinitiative (NI).