„Auch wenn die Naturschutzinitiative e.V. (NI) den geplanten Mindestabstand von 1000 Metern als deutlich zu gering erachtet, geht dieser Schritt zumindest in die richtige Richtung. Die Lebensräume und die Gesundheit der Menschen müssen neben dem Natur- und Artenschutz oberste Priorität haben und vor einseitigen Profitinteressen geschützt werden. Daher würden wir auch weitere unionsrechtswidrige Ausnahmeregelungen für die Windlobby im Bundesnaturschutzgesetz nicht klaglos hinnehmen“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.
Weiterhin fordert die NI, dass der Gesetzgeber alle Wälder für die Errichtung von Windindustrieanlagen ausschließen sowie die EEG-Umlage und die Privilegierung nach § 35 des Baugesetzbuches ersatzlos streichen soll.
„Nach fast 20 Jahren muss endlich Schluss sein mit dieser planwirtschaftlichen Förderung und Privilegierung. Über 30.000 Windindustrieanlagen leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und des Klimaschutzes, schon gar nicht zum Natur- und Artenschutz. Im Gegenteil: Der weitere Ausbau zerstört Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume“, betonte Harry Neumann.