Auch wichtige Gründe des Naturschutzes wurden nicht beachtet, da Rotmilane und andere Greifvögel höchste Bestandsdichten in Hessen aufweisen. Das Gebirge ist ein seit Jahrhunderten bewährter Lebensraum für den Schwarzstorch neben zahlreichen anderen davon betroffenen bedrohten Arten.
Des Weiteren liegt hier ein international bedeutender Zugkorridor für Kraniche und Greifvogelarten. Gerade die südlichen Berge des Stölzinger Gebirges sind aufgrund des unmittelbar angrenzenden europäischen Vogelschutzgebietes „Mittleres Fuldatal“ mit seinen Gewässern ein idealer Brutplatz für den Schwarzmilan.
Alle anderen sieben benachbarten Vorrangflächen (HEF01, HEF02, HEF05, HEF12, HR10, HR62 und ESW41a) die geographisch nördlich, westlich und östlich um den Eichkopf (HEF03) liegen, wurden aus naturschutzfachlichen Gründen bisher verworfen. Am westlich gelegenen Nachbarberg der Katzenstirn hat das Verwaltungsgericht Kassel erst im Mai 2020 aufgrund einer Klage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) den Bau des Windparks (HR11) ebenfalls aus naturschutzfachlichen Gründen gestoppt.
„Es ist für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Rotenburg bei diesen Gegebenheiten den Weg für den Bau von Windindustrieanlagen auf dem Eichkopf vor dem Ahlheimerturm freimachen möchte. Denn es handelt sich hier insgesamt um eine Region, die als Hotspot der Artenvielfalt gilt“, erklärte Roland Dilchert, Ornithologe und Länder- und Fachbeirat der NI in Hessen.
Bisherige Kartierungen der Mitglieder der Naturschutzinitiative (NI) bestätigen, dass die vorgesehene Fläche zur Errichtung mit weit sichtbaren Industrieanlagen und ihrer zerstörenden Wirkung eines einmaligen Naturlebensraums völlig ungeeignet ist. „Dieses unhaltbare Vorgehen zeigt erneut, dass die hessische Landesregierung und besonders ihre Umweltministerin ihrer Verantwortung für den europäischen Natur- und Artenschutz nicht genügend nachkommt“, betonten Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der NI und Roland Dilchert.