Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern nur dann, wenn sie 2002 oder später eingezogen sind. Beim Kauf eines Eigenheims mit veralteter, auszutauschender Technik hat der neue Eigentümer maximal zwei Jahre Zeit, die Heizung zu modernisieren. Von der Austauschpflicht generell befreit sind Brennwert- oder Niedertemperaturheizkessel.
Auch wer neu baut, muss sich demnächst auf verschärfte energetische Vorschriften einstellen. So verringert sich der maximal zulässige jährliche Energiebedarf des Hauses gegenüber der alten EnEV ab 2016 um 25 Prozent, die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle erhöhen sich dann um 20 Prozent. Häuslebauer, die sich nicht an die Grenzwerte der neuen EnEV halten, müssen ebenfalls mit Bußgeldern in gleicher Höhe wie für nicht entsorgte Heiz-Oldtimer rechnen.
Haustein rät Bauherren und Eigentümern, nicht nur aus Furcht vor drastischen Bußgeldern an die Energiebilanz ihres Hauses zu denken: "Ein moderner Brennwertkessel spart gegenüber einer alten Heizungsanlage bis zu 30 Prozent Energie, in Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung sogar 40 Prozent. Damit kann die Heizkostenrechnung für ein typisches Einfamilienhaus um 1.000 bis 1.500 Euro im Jahr niedriger ausfallen", sagt der erfahrene Architekt.