Der "Waldknoblauch" wird gern für Suppen, Soßen und Salate verwendet. Kein Wunder, dass es Genießer in die Wälder der NLF zieht, um Bärlauch zu sammeln. Für den Eigenbedarf ist es erlaubt, geringe Mengen zu pflücken. Aber der Standort ist entscheidend. Denn nicht überall ist das Pflücken erlaubt. "In Naturschutzgebieten ist es generell untersagt", nennt Dr. Marc Overbeck, zuständig für Waldnaturschutz bei den Landesforsten eine Regel, die jeder Sammler berücksichtigen muss. "Wer sich nicht sicher ist, ob er pflücken darf, sollte beim zuständigen Forstamt nachfragen", lautet Overbecks Ratschlag.
Wer die Pflanze sammeln möchte, muss aber ihre Merkmale sehr gut kennen. "Obwohl der knoblauchähnliche Geruch ein typisches Merkmal ist, kommt es immer wieder zu gefährlichen Verwechselungen mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen und Herbstzeitlose", erzählt Overbeck. Im Zweifelsfall sollte man vom Pflücken absehen oder eine fachkundige Person mitnehmen. Dann geht man auf Nummer sicher und kann die Gaumenfreuden des "Waldknoblauchs" so richtig genießen. Zum Beispiel nach einem herrlichen, sonntäglichen Waldspaziergang als Bärlauchrührei zum Frühstück oder als schmackhafte Bärlauchgnocchi zum Mittagessen. Das passende Rezept dazu finden Freunde der leckeren Küche in der Kochbuch-App der NLF, die, wie viele andere Apps der Landesforsten, über http://www.landesforsten.de/... erhältlich ist.
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