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Niedersächsische Landesmedienanstalt

Klassik Radio sendet zukünftig auf Stadtfrequenz Hannover 107,4 MHz

(lifePR) (Hannover, )
Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer Sitzung am 3. April 2008 die Vergabe der UKW-Übertragungskapazität Hannover 107,4 MHz zugunsten des Bewerbers Klassik Radio entschieden. Die Versammlungsmitglieder waren einstimmig der Auffassung, dass das Programm von Klassik Radio den größten Beitrag zur Vielfalt des Programmangebots des privaten Rundfunks im Verbreitungsgebiet erwarten lässt.

Eine erste Zuweisung der Frequenz an Klassik Radio im Juli 2006 war durch das Verwaltungsgericht Hannover Ende 2006 aufgehoben worden, weil das Niedersächsische Mediengesetz (NMedienG) kein normiertes Auswahlkriterium vorsah. Ein Mitbewerber hatte die Entscheidung der NLM aus diesem Grunde angefochten. Nach einer entsprechenden Novellierung des Mediengesetzes hatte die NLM die Frequenz 107,4 MHz im Dezember 2007 erneut ausgeschrieben und insgesamt 10 Bewerbungen erhalten.

Lizenz von Radio 21 verlängert

Hannover. Die Versammlung der NLM verlängerte des Weiteren einstimmig die Zulassung der Niedersachsen Rock 21 GmbH & Co. KG (Radio 21) für ein Hörfunkspartenprogramm über die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen bis zum 31.05.2017.

Die laufende Zulassung für die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen endet zwar erst am 31.05.2010; dem Niedersächsischen Mediengesetz zufolge sind aber terrestrisch genutzte Übertragungskapazitäten spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Zulassung auszuschreiben, wenn diese nicht verlängert werden soll.
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