Eine erste Zuweisung der Frequenz an Klassik Radio im Juli 2006 war durch das Verwaltungsgericht Hannover Ende 2006 aufgehoben worden, weil das Niedersächsische Mediengesetz (NMedienG) kein normiertes Auswahlkriterium vorsah. Ein Mitbewerber hatte die Entscheidung der NLM aus diesem Grunde angefochten. Nach einer entsprechenden Novellierung des Mediengesetzes hatte die NLM die Frequenz 107,4 MHz im Dezember 2007 erneut ausgeschrieben und insgesamt 10 Bewerbungen erhalten.
Lizenz von Radio 21 verlängert
Hannover. Die Versammlung der NLM verlängerte des Weiteren einstimmig die Zulassung der Niedersachsen Rock 21 GmbH & Co. KG (Radio 21) für ein Hörfunkspartenprogramm über die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen bis zum 31.05.2017.
Die laufende Zulassung für die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen endet zwar erst am 31.05.2010; dem Niedersächsischen Mediengesetz zufolge sind aber terrestrisch genutzte Übertragungskapazitäten spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Zulassung auszuschreiben, wenn diese nicht verlängert werden soll.