RTL ist nach § 26 Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) aufgrund des Zuschaueranteils von über 10% verpflichtet, Sendezeiten für unabhängige Dritte einzuräumen. Die NLM - als Lizenzgeber von RTL - hatte die entsprechenden Sendezeitschienen im Dezember 2007 neu ausgeschrieben.
Nach Herstellung des erforderlichen Benehmens mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und im Einvernehmen mit RTL wählte die Versammlung im Frühjahr 2008 erneut dctp und AZ Media TV als Drittsendezeitenveranstalter im Programm von RTL aus.
Der heute beschlossenen Lizenzierung ging der Abschluss von Vereinbarungen zwischen Haupt- und Drittsendezeitenveranstalter voraus, die der Absicherung einer ausreichenden Finanzierung dienen. Auch in Bezug auf diese Vereinbarungen wurde das Benehmen mit der KEK hergestellt.