Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2008 die Zulassung der Sat.1 Norddeutschland GmbH zur Veranstaltung eines Regionalfensters für Niedersachsen im Programm von Sat.1 bis 30.06.2011 verlängert. Die Zulassung soll widerrufen werden, wenn § 25 Abs. 4 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag nach dem 31.12.2009 weiterhin in der jetzigen Form gilt und die Sat.1 Norddeutschland GmbH und die Sat.1 Satellitenfernsehen GmbH verbundene Unternehmen nach § 28 Rundfunkstaatsvertrag bleiben. Damit schafft die NLM auch die Voraussetzungen für den Fall, dass nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist die bestehende Regelung zur rechtlichen Unabhängigkeit der Regionalfensterveranstalter durchgesetzt werden kann, deren Änderungen von einigen Ländern angestrebt wird.
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