REACH betrifft nicht nur die Chemieindustrie. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Unternehmen, die Chemikalien herstellen, verwenden oder damit handeln. Welche Verpflichtungen für die Betroffenen daraus erwachsen, beleuchtet der NIHK gemeinsam mit dem Institut der Norddeutschen Wirtschaft. Ein Erfahrungsaustausch über bereits erfolgte Umsetzungen in den Unternehmen rundet die Veranstaltung ab.
Hintergrund:
REACH stärkt die Verantwortung der Hersteller bzw. Importeure für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen (z. B. Lacke, Reiniger, Fliesenkleber) . Sie müssen Stoffe definieren, charakterisieren, Daten sammeln sowie sich über den Austausch von Daten mit anderen Herstellern / Importeuren verständigen. Unternehmen, die Chemikalien verwenden, müssen ggf. gemeinsam mit ihren Lieferanten dafür sorgen, dass die jeweilige Verwendung bei der europäischen Chemikalienagentur angemeldet wird. Altstoffe, die bisher ohne Anmeldung oder Registrierung vermarktet werden durften, müssen nach REACH registriert werden und bedürfen gegebenenfalls einer Zulassung.