„Dem Gastronom ist es verwehrt, seinen abgeschlossenen Saal ‚mit Rauchmöglichkeit’ zu vermieten, selbst wenn der Mieter dies wünscht und dafür auch die Zustimmung seiner Gäste hat. Wenn der gleiche Mieter sich mit seiner Veranstaltung und seinen Gästen aber in einem Dorfgemeinschaftshaus oder einer ähnlichen Einrichtung einmietet, soll dieses Verbot auf einmal nicht mehr gelten. Und das, obwohl die Gemeinden, die als Adressaten ausdrücklich in den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes eingebunden sind, in der Regel Betreiber solcher Häuser sind.“ Diese wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung ist nach Auffassung der IHK-Organisation nicht hinzunehmen.
Exner fordert deshalb, das Rauchen dann, wenn es dem Wunsch der Gäste entspricht, bei Saalveranstaltungen wieder zu gestatten. „Wenn sich die Politik aufgrund des Primats des Gesundheitsschutzes hierzu nicht in der Lage sieht, dann müssen auch die Dorfgemeinschaftshäuser konsequenterweise in den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes aufgenommen werden!“