Die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel und die demographischen Veränderungen zwingen zu einem regionalen Denken bei der Planung von Einzelhandelsstandorten. Die Einzelhandelsumsätze würden kaum noch steigen, großflächige Einzelhandelsbetriebe und Discounter nähmen weiter zu, so dass wegen der neuen Standortanforderungen in "gewachsenen" Lagen mangels Frequenz und Umsatz Niveauverlust und Leerstände entstünden und zugleich Wettbewerb durch neue Standorte aufkomme, erläuterte NIHK-Handelsfachmann Jürgen Lutz vor knapp 70 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden.
Außerdem zwinge der demographische Wandel wegen der veränderten Mobilität und anderem Konsumverhalten älterer Menschen zum Umdenken und mache die Fokussierung auf Zentren noch wichtiger. Ohne Zentrenkonzepte drohe in Niedersachsen ein Ausbluten der Fläche – also ein Wegbrechen des Einzelhandels in kleineren Gemeinden vor allem im ländlichen Raum, während in lagebegünstigten Standorten ein destruktiver Wildwuchs drohe.
Lutz erläuterte nach der Veranstaltung, dass in Niedersachsen bislang nur vereinzelt Konzepte vorlägen, die die Ansiedlung von Einzelhandel in einer Region steuern sollen. Aber selbst bei diesen habe man sich meist an einem Bedarf für zusätzliche Verkaufsflächen orientiert. Künftig müssten stärker Standortbereiche räumlich abgegrenzt werden. Für diese sollte dann festgelegt werden, ob hier vor allem Nahversorgung oder der mittelfristige Bedarf gedeckt werden solle, riet Jörg Lehnerdt, BBE Unternehmensberatung.
Ob ein Regionales Einzelhandelskonzept von Kommunen und Wirtschaft freiwillig erarbeitet, oder ob es juristisch verpflichtend verabschiedet werde – z. B. als Gesetz, sei nachrangig, wie die beiden Praxisbeispiele aus Ostwestfalen-Lippe (vorgestellt von Hans-Joachim Schrader, BBE Münster) und der Region Stuttgart, vorgestellt von Dr. Dirk Vallée (Verband Region Stuttgart) belegten. Entscheidend sei, dass das regionale Einzelhandelskonzept nicht übergestülpt werde, sondern von den Beteiligten mit entwickelt werden könne. Außerdem werde eine Gerichtsfestigkeit erreicht, indem auch in der Praxis Ausnahmen vom Konzept konsequent ausgeschlossen würden.
Die Einbindung der bestehenden Kommunalen Einzelhandelskonzepte sei ebenfalls notwendig. Eckhard Lammers, Spezialist für Raumordnung des NIHK führte aus, dass nach einer Umfrage des NIHK etwa ein Drittel der niedersächsischen Kommunen Einzelhandelskonzepte für ihre Orte entwickelt hätten.
Das Landes-Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen orientiere sich laut Hildegard Zeck, Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, auch nach seiner aktuell diskutierten Novellierung am Zentrenkonzept. Es würden aber Möglichkeiten zu Flexibilisierungen offen gehalten.