Städte- und Gemeindebund (NSGB) an Landtag und Landesregierung richtet.
Anlass der Vorschläge ist eine aktuelle Verordnung zum Landes-Raumordnungs- programm, die jetzt dem Landtag vorliegt. Darin werden wesentliche Weichen für die künftige Entwicklung der Kommunen gestellt. Zwei zentrale Problem- felder – die Zukunft des Faktors Arbeit im ländlichen Raum und die Stärkung der Städte und Gemeinden im demographischen Wandel – sind bisher nach Auffassung des NSGB nur unzureichend gelöst.
Grundsätzlich unterstützt der Verband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden die vorgesehene Stärkung des ländlichen Raums. Das Programm betont erstmals die hohe Bedeutung des gewerblich-industriellen Sektors in der Fläche. „Der ländliche Raum ist seit langem ein wichtiger Stand- ort für Gewerbe und Dienstleistung“, das unterstrich heute der Beigeordnete des NSGB, Meinhard Abel. „Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die einseitige Ausrichtung des ländlichen Raums auf Land- und Forstwirtschaft in dem Programm aufgegeben worden ist.“
Kritisch sieht der NSGB jedoch, dass die Landesregierung bisher nicht den Vorschlägen gefolgt ist, Behördenarbeitsplätze vorrangig im ländlichen Raum anzusiedeln. Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen hätte eine große Chance bestanden, Behörden in Grund- oder Mittelzentren anzusiedeln. Diese Chance wurde vertan. Jetzt ist es nach Ansicht des NSGB notwendig, im Raum- ordnungsprogramm eine verbindliche Regelung einzuführen. Gerade Städten und Gemeinden im strukturschwachen Raum könne damit eine neue Entwicklungs- perspektive eröffnet werden.
Eine wichtige Zukunftsaufgabe sieht der NSGB in der Bewältigung des demographischen Wandels. Hier ist vorrangig das Land gefordert, bei zurück- gehenden Einwohnerzahlen gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Niedersachsens sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen, die Sicherstellung eines ausreichenden Bahnangebots im ländlichen Raum und die Garantie für eine angemessene Gesundheitsversorgung.
Aber auch die Städte und Gemeinden können ihren Beitrag zur Bewältigung des demographischen Wandels leisten, wenn ihnen durch die Landesplanung der notwendige Freiraum gelassen wird . Egal, ob bei Kindergärten, Schulen, Einkaufs-möglichkeiten, Dienstleistungen oder Altersheimen – überall sind Entscheidungen der Gemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger gefordert.
Wenn ein Betrieb z. B. neue Arbeitsplätze am Ortsrand ansiedeln will, dürfen Planungsvorgaben des Landes nicht im Wege stehen. Die bisher im Landes-Raumordnungsprogramm geforderte Konzentration aller Einrichtungen auf einen Standort in der Gemeinde könnte solche Entscheidungen behindern.
„Die Städte und Gemeinden sollten frei entscheiden können, wo und wie sie sich entwickeln wollen“, so Meinhard Abel. Vorgaben des Landes könnten die Abwägung vor Ort nicht ersetzen. „Selbstverständlich ist es das Ziel, die Entwicklung in den Städten und Gemeinden auf einen Standort zu konzentrieren. Ausnahmen müssen aber möglich sein. Die Entscheidung über die örtlichen Versorgungsstrukturen können die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich treffen.“ Mit der Lockerung der Vorschriften im Raumordnungsprogramm könne das Land einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten und die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des demographischen Wandels unterstützen.