Der Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samt- gemeinden fordert, die in der Kurort-Verordnung enthaltene Befristung aufzuheben und die Pflicht zur Neuanerkennung nach der Kurort-Verordnung zu streichen.
Aus Sicht des NSGB ist der Tourismus einer der bedeutendsten Wirtschafts- zweige in Niedersachsen. Er ist insbesondere durch kleine und mittel- ständische Betriebe geprägt. Durch seine Standortgebundenheit ist die Gefahr der Verlagerung von Arbeitsplätzen in das Ausland geringer als in anderen Wirtschaftszweigen.
Der Tourismus wird in Niedersachsen maßgeblich von den nach der Kurort- Verordnung anerkannten Kur- und Erholungsorten getragen. Die Prädikatisierung stellt sicher, dass das hohe Qualitätsniveau erhalten bleibt.
Die Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten stellt deshalb einen Wettbewerbsvorteil für die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen dar.
Der NSGB hat es daher begrüßt, dass das Land Niedersachsen im Jahre 2005 eine neue Kurort-Verordnung erlassen hat. Diese Verordnung leidet aber nach Auffassung des NSGB an zwei Geburtsfehlern:
- Die Kurort-Verordnung ist befristet und soll bereits am 31. Dezember 2011 außer Kraft treten. Damit wäre dann auch die Anerkennung der Städte und Gemeinden als Kur- und Erholungsort in Gefahr. Eine mittel- und langfristige Planung ist so nicht möglich. Die Qualität in den Kur- und Erholungsorten würde leiden. Der NSGB spricht sich deshalb dafür aus, die Kurort-Verordnung unbefristet zu verlängern.
- Kritisch sieht der NSGB auch die Pflicht der Städte und Gemeinden, trotz gültiger Prädikatisierung ein neues Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
Mit dieser Prüfung sind erhebliche Kosten verbunden: Kosten für die Anerkennung durch eine sachverständige Stelle sowie Kosten für weitere Gutachten und Bescheinigungen im Verfahren. So sind von einer Gemeinde Kosten von 12.000 bis 14.000 Euro genannt worden. Bezogen auf alle Kur- und Erholungsorte wird hier landesweit ein Aufwand in Höhe von weit mehr als 1 Mio. Euro erzeugt, ohne dass sich an der Qualität in den Kur- und Erholungsorten irgend etwas ändert. Der NSGB fordert deshalb, die Pflicht zur Neuanerkennung aus der Kurort-Verordnung zu streichen.
„Mit der Streichung der Befristung der Kurort-Verordnung würde das Land einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Tourismus in Niedersachsen leisten“, erklärte heute der Tourismus-Referent des NSGB, Meinhard Abel.
„Es ist nicht einzusehen, warum die Kommunen jetzt eine Neuanerkennung bis 2010 beantragen müssen, die Verordnung aber dann im Jahre 2011 außer Kraft tritt. Das Geld, dass für die Neu-Anerkennung erforderlich ist, sollte besser in die touristische Infrastruktur investiert werden.“