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Anreizregulierung gefährdet Stadtwerke in Niedersachsen!

(lifePR) (Hannover, )
„Wir fürchten um den Bestand der Stadtwerke, deren Existenz wir durch die Art und Weise der geplanten Regulierung der Entgelte für Strom- und Gasnetze bedroht sehen.“ Alle niedersächsischen Oberbürgermeister, deren Kommunen eigene Stadtwerke besitzen, fordern jetzt in einem Brief Ministerpräsident Wulff auf, der Verordnung zur Anreizregulierung im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Schon heute werde durch die bekannten Entscheidungen der Bundesnetzagentur zur Regulierung der Netzkosten oftmals kommunales Eigentum massiv entwertet, heißt es. Würde diese Verordnung so in Kraft treten, sei fraglich, ob sich das Netzgeschäft für die Kommunen noch rentiere. Langfristig wäre die Unabhängigkeit vieler dezentraler Energieversorger bedroht. Auf der Strecke bliebe erneut der Wettbewerb im Energiemarkt, argumentieren die Unterzeichner.

Wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadtwerke zerstört werde, schwäche dies auch massiv die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden und damit die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen, wie z.B. den ÖPNV. Es handele sich hier aber nicht um Quersubventionierung, sondern um eine andere Art der Gewinnverwendung, betonen die Oberbürgermeister.

Konkret wird am Verordnungsentwurf kritisiert, dass sich die Netzbetreiber allein am effizientesten Unternehmen orientieren, die Differenzen dazu in zwei Regulierungsperioden von fünf Jahren abbauen und zusätzlich die Effizienz um 1,25 bzw. 1,5 Prozent pro Jahr steigern sollen. Diese Vorgabe berücksichtige nicht die Unterschiede zwischen den Netzbetreibern. In der Regel werde sie nur zu Lasten von Personal und Instandhaltung oder auf Kosten der Netzqualität erreichbar sein.

In Sorge um lokale Arbeitsplätze fordern die Oberbürgermeister: Die Netzentgelte sollten sich nicht am effizientesten Unternehmen orientieren, das diese Stellung auch durch atypische Umstände erreicht haben kann, sondern an der durchschnittlichen Effizienz. Außerdem sollte die Frist zur Anpassung drei Regulierungsperioden von je fünf Jahren betragen, so könnten die Kosten über einen längeren Zeitraum besser beeinflusst werden. Mindestens so problematisch sei die geplante Rückwirkung von Effizienzvorgaben auf sogenannte „ererbte“ Kosten, also für bereits getätigte Investitionen vor dem Inkrafttreten der Anreizregulierung.

Die Oberbürgermeister appellieren an Wulff, seinen Einfluss als stellvertretender Vorsitzender der CDU wie auch als Stimmführer eines großen Bundeslandes im Bundesrat so zu nutzen, dass der vorliegende Entwurf der Anreizregulierungsverordnung abgelehnt und eine faire Modifizierung erreicht wird. „Ohne Ihr Eingreifen sehen wir eine hohe Zahl von lokalen Arbeitsplätzen als gefährdet an.“
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