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Landesregierung will Landesgartenschauen, aber „keinen Pfennig dazu bezahlen“

(lifePR) (Hannover, )
Landesgartenschauen können Instrument der Stadt- und Regionalentwicklung zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeits-, Wirtschafts- und Wohnumfeldbedingungen in den Städten und Gemeinden sein. Sie können Impulse für die mittelständige Wirtschaft, den Tourismus, den Städtebau und auch für den Umweltschutz geben.

Diesen Leitlinien folgend, beschloss die Landesregierung im Frühjahr, dass in Niedersachsen auch weiterhin nach 2010 Landesgartenschauen durchgeführt werden sollen. Doch finanziell unterstützen will das Land die imageträchtigen Veranstaltungen nicht. Die vorgelegten Grundsätze für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen sehen nur eine „Unterstützung“ des Landes bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen vor.

„Wir stehen der Idee, Landesgartenschauen in Niedersachsen zu präsentieren, positiv gegenüber“, sagt Axel Ebeler vom Niedersächsischen Städtetag (NST) Grundvoraussetzung sei allerdings die Klärung der vielfältigen Finanzierungsfragen. Eine Kommune könne dies allein nicht schultern und das volle Risiko tragen.

„Mit großem Bedauern mussten wir auch feststellen, dass der Grundsatzentwurf vom zuständigen Landwirtschaftsministerium ausschließlich mit der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Niedersachsen ausgearbeitet wurde“, sagt Ebeler. Die Kommunen als „Träger“ der Landesgartenschauen vor Ort, seien nicht beteiligt worden. Ein noch größerer „Affront“ sei die einseitig geplante Besetzung der sogenannten „Bewertungskommission“: In dem zehnköpfigen Gremien solle nur ein kommunaler Vertreter sitzen.

Fazit für den NST: Die vorgesehene Finanzierung von Landesgartenschauen ausschließlich aus den kommunalen Haushalten ist nicht möglich. Die in den Grundsätzen vorgesehene Hilfestellung durch das Land bei der Suche nach Fördermöglichkeiten reicht nicht aus, zumal Landesgartenschauen mit ihrer über die Landesgrenze hinausgehenden Werbung und Resonanz auch im erheblichen Interesse des Landes sind.
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