Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzCalenberger Straße 230169Hannover,
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Manfred
Coenen
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die farbliche Kennzeichnung von Schlachtabfällen zur Verringerung des Problems der kriminellen Verwendung dieses Materials in Lebensmitteln wird auf Veranlassung von Niedersachsens Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen seit einigen Monaten verstärkt vorangetrieben. „Die zuständigen Minister der Länder und Bundesminister Seehofer haben dies schon im letzten Jahr thematisiert und auch bei der Europäischen Kommission gefordert. Bisher konnte sich aber dieses Vorgehen dort - auch wegen des Widerstandes anderer Mitgliedstaaten - nicht durchsetzen. Das hat uns aber nicht daran gehindert, die Realisierung eines brauchbaren Kennzeichnungsverfahrens voranzutreiben und das Thema erneut auf die Tagesordnung der Mitte September stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz zu bringen" so Ehlen. Bereits im Frühjahr 2007 ist ein Vorschlag der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig aufgegriffen worden. Haushaltsmittel zur Förderung eines entsprechenden Projekts wurden bereitgestellt. "Die Leipziger Arbeitsgruppe hat uns eine vielversprechende Projektbeschreibung zugeleitet. Die Ergebnisse des Projekts sollen uns nicht nur in die Lage versetzen, Schlachtabfälle mit erheblich gesteigerter Überwachbarkeit in die Tiernahrungsproduktion zu kanalisieren, sie sollen zusätzlich auch ermöglichen, illegal verarbeitete Schlachtabfälle in verdächtigen Lebensmitteln festzustellen. Niedersachsen geht von einer breiten Unterstützung seiner Initiative bei der Verbraucherschutzministerkonferenz aus. Nationale Alleingänge helfen hier wie auch bei anderen Vorgängen, die den gesamten Binnenmarkt betreffen, nicht weiter. Wir brauchen eine europäische Lösung. Die bisherigen Einwände anderer Mitgliedstaaten, dass unser Ansatz überzogen sei, sind nicht stichhaltig. Auch deshalb nicht, weil das von uns beabsichtigte Kennzeichnungsverfahren so angelegt ist, dass die Herstellung von Tiernahrung aus Kategorie 3 - Material nicht behindert wird. Der gesundheitliche Verbraucherschutz und auch der Schutz vor Täuschung müssen eindeutig Vorrang haben. Dies ist auch die Sichtweise der seriösen Vertreter der Fleischwirtschaft, die durch skrupellose Kriminelle insgesamt in Misskredit geraten."
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