Förderfähig sind nach den Programmvorgaben zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) in kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass diese Ausbildungsplätze mit niedersächsischen Jugendlichen besetzt werden, die zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sind und
- die allgemein bildende Schule ein Jahr oder länger vor dem geplanten Ausbildungsbeginn abgeschlossen haben (sog. Altbewerber) oder
- die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben oder
- einen Förderschulabschluss oder
- an einer allgemein bildenden Schule einen schlechten Abschluss im Sekundarbereich 1 erworben haben.
Darüber hinaus können im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg, dem so genannten Zielgebiet „Konvergenz“, auch Betriebe die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze beantragen, deren Gründungsdatum zu Beginn der Ausbildung mindestens zwei und höchstens sechs Jahre zurückliegt – unabhängig von den genannten vier Kriterien zur Zielgruppe.
Um die Förderung zu erhalten, stellt das Unternehmen einen Antrag bei seiner zuständigen Kammer. Die Kammer prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, schickt die Unterlagen zur Bewilligung weiter an die NBank und informiert gleichzeitig den Antragsteller, dass er nun einen Ausbildungsvertrag abschließen und mit der Ausbildung beginnen kann. Das Programm läuft bis Ende 2013. Pro Jahr können 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze aus dem Programm gefördert werden.
Ausführliche Programminformationen und Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der Förderbank des Landes unter www.nbank.de bereit.