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Neues Programm „2.000 mal 2.500“ fördert ab sofort zusätzliche Ausbildungsplätze

Chancen für Altbewerber und andere benachteiligte Jugendliche

(lifePR) (Hannover, )
Neue Chancen auf dem Ausbildungsmarkt: Mit dem neuen Programm „2.000 mal 2.500“ fördert das Land zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerberinnen und Altbewerber, Jugendliche ohne Schulabschluss und mit schlechtem Abschluss. „Kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen, die zusätzliche Ausbildungsplätze für diese Jugendlichen schaffen, geben wir einen Zuschuss von 2.500 Euro zu den Ausbildungskosten im ersten Jahr, finanziert aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Ab sofort können Unternehmen entsprechende Anträge stellen“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Joachim Werren am heutigen Donnerstag in Hannover. Mit dem Programm, das auch Bestandteil des Niedersächsischen Paktes für Ausbildung sei, wolle die Landesregierung das Ausbildungsplatzangebot vergrößern und für möglichst viele am Ausbildungsmarkt benachteiligte Bewerberinnen und Bewerber einen Ausbildungsplatz schaffen. „Damit tragen wir auch zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen bei“, so der Staatssekretär.

Förderfähig sind nach den Programmvorgaben zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) in kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass diese Ausbildungsplätze mit niedersächsischen Jugendlichen besetzt werden, die zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sind und
- die allgemein bildende Schule ein Jahr oder länger vor dem geplanten Ausbildungsbeginn abgeschlossen haben (sog. Altbewerber) oder
- die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben oder
- einen Förderschulabschluss oder
- an einer allgemein bildenden Schule einen schlechten Abschluss im Sekundarbereich 1 erworben haben.

Darüber hinaus können im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg, dem so genannten Zielgebiet „Konvergenz“, auch Betriebe die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze beantragen, deren Gründungsdatum zu Beginn der Ausbildung mindestens zwei und höchstens sechs Jahre zurückliegt – unabhängig von den genannten vier Kriterien zur Zielgruppe.

Um die Förderung zu erhalten, stellt das Unternehmen einen Antrag bei seiner zuständigen Kammer. Die Kammer prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, schickt die Unterlagen zur Bewilligung weiter an die NBank und informiert gleichzeitig den Antragsteller, dass er nun einen Ausbildungsvertrag abschließen und mit der Ausbildung beginnen kann. Das Programm läuft bis Ende 2013. Pro Jahr können 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze aus dem Programm gefördert werden.

Ausführliche Programminformationen und Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der Förderbank des Landes unter www.nbank.de bereit.
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