Folgende Beispiele zeigen exemplarisch, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich ausgedünnt wurde: 1997 strich der Gesetzgeber im Zuge des Beitragsentlastungsgesetzes die Zuschüsse für Brillengestelle. Mit Beginn des Jahres 2004 griff das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das unter anderem die Streichung des Entbindungs- und Sterbegeldes mit sich brachte. In 2005 wurde verankert, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung beim Thema Zahnersatz nur noch Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse haben. Selbst bei der kassenärztlichen Grund- oder Regelversorgung müssen die Patienten seitdem zwischen 35 und 50 % der Kosten selbst aufbringen.
"Ganz deutlich können wir anhand der bei uns auflaufenden Anfragen feststellen, dass der Bedarf an privaten Zusatzversicherungen erheblich zugenommen hat - besonders in den letzten zehn Jahren. Wir bieten unseren Kunden diese Versicherungen nicht nur im Bereich von Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz, sondern auch in den Segmenten Bestattungsvorsorge, Wahlleistungen im Krankenhaus, Tagegeldleistungen im Krankheits- oder Pflegefall bis hin zu Heilpraktikerleistungen an. Dabei arbeiten wir eng mit allen namhaften Versicherern zusammen", erläutert Thomas Quitschau, Krankenversicherungsexperte der nordias GmbH Versicherungsmakler. Besonders im Zahnbereich könne man sehen, dass die Bereitschaft zur privaten Vorsorge stark gestiegen sei. "Spätestens beim Thema Zähne merkt jeder, wo die Lücke ist", so Quitschau.