"Neben den Flachbildfernsehern sind es auch Notebooks, Tablet-Computer und digitale Fotoapparate, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Diese Werte müssen im Rahmen der Hausratversicherung angemessen berücksichtigt werden, damit der Versicherer im Schadensfall ohne Abzug leistet", erklärt Wolfgang Kallmeier, Geschäftsführer der nordias GmbH Versicherungsmakler aus Kiel. Vor allem die Schadenereignisse Einbruchdiebstahl oder auch Brand sorgen in den meisten Fällen dafür, dass von der Unterhaltungselektronik nicht viel übrig bleibt.
Kallmeier rät: "Kunden sollten beim Vertragsabschluss den sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dieser besagt, dass der Versicherer im Schadensfall keine Kürzung der Leistung wegen einer etwaigen Unterversicherung vornimmt. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Regel als vereinbart, wenn die beantragte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650,- EUR beträgt. Dieser Wert kann allerdings je nach Versicherer abweichen, hier schafft ein Blick in die Bedingungen Klarheit. Sollte der gesamte Hausrat - dazu zählen übrigens sämtliche Einrichtungs- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände - im Wert allerdings deutlich höher liegen, muss dieses entsprechend berücksichtigt werden. Hier ist der Berater gefragt, diese Frage mit seinem Kunden zu erörtern."