"Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich bei Behandlungen im Ausland nur in begrenztem Umfang an den Kosten beteiligen", erklärt Kirsten Budde, Geschäftsbereichsleiterin Kundenservice bei der Krankenkasse Novitas BKK, "die Erstattung eines medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland ist zum Beispiel ausgeschlossen. In diesen Fällen müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen."
"Vor einer Reise sollten Sie deshalb eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen", rät Kirsten Budde, "einen solchen Schutz gibt es schon für acht Euro pro Person und Jahr."
Grundsätzlich brauchen Sie eine Zusatzversicherung in allen Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel Asien, Afrika und den USA. Am besten besprechen Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Krankenkasse, was es im Fall einer Krankheit vor Ort zu beachten gilt.
Zwar hat die EHIC in den meisten Fällen die Ersatzbescheinigung in Papierform abgelöst, für Reisen nach Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei brauchen Sie aber weiterhin einen Auslandskrankenschein in Papierform. "Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern", weiß Kirsten Budde, "oftmals auch online."