Katrin Schlachte, vom Hospizdienst ELISA Zwickau, erklärt die Unterschiede und stellt die verschiedenen Aspekte vor, die mit diesen Dokumenten geregelt werden können. Anschließend beantwortet die Expertin die Fragen der Besucher.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung für die Veranstaltung unter der Telefonnummer 0800 65 66 900 erforderlich. Die Teilnahme ist für Novitas BKK Versicherte kostenlos, Fremdversicherte zahlen bitte 1,50 Euro.
Medienvertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen: Zentrum für Ernährung und Bewegung, Crimmitschauer Str. 67 a, 08058 Zwickau.