Seit der gesetzlichen Einführung der hausarztzentrierten Versorgung im Jahre 2007 in Westfalen-Lippe und in der Region Nordrhein waren sich die beiden Hausarztverbände und die gesetzlichen Krankenkassen in der Frage der Vergütungsstruktur uneins. Erst in mehreren Schiedsverfahren wurde nunmehr das Abrechnungsverfahren verbindlich festgelegt. "Der Schiedsmann hat es verstanden, die Interessen der Krankenkassen und Hausärzteverbände auszugleichen", so Litsch. Für die Entwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung bieten sich damit für alle Beteiligten verlässliche Perspektiven.
Neben dem verbindlich geregelten Versichertenwert sieht der Schiedsspruch auch vor, dass sich die Vertragspartner ausdrücklich zur Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung bekennen und sich deshalb auf weitere gemeinsame Ziele wie zum Beispiel die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln verständigen.