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Neues Förderprogramm für Existenzgründungen ab dem 1. Juli 2008

Der NRW.BANK.Gründungskredit

(lifePR) (Düsseldorf/Münster, )
Mit dem NRW.BANK.Gründungskredit startet die NRW.BANK am 1. Juli 2008 ihr neues Förderprogramm für Existenzgründerinnen und -gründer. Ziel des Programms ist die Stärkung der Gründungsdynamik und damit die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs-plätze in Nordrhein-Westfalen.

"Der günstige Zinssatz, die tilgungsfreie Anlaufzeit und die Möglichkeit, jederzeit vorzeitig kostenlos zu tilgen, sind die großen Vorteile dieses Produktes", sagt Ernst Gerlach, Vorstand der NRW.BANK. Der ohnehin schon günstige Zinssatz, der aus der Zusammenarbeit von NRW.BANK und KfW Bankengruppe resultiert, wird für bestimmte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nochmals vergünstigt (KMU-Fenster). Darunter fallen Investitionen ins Anlagevermögen sowie Kosten für bestimmte externe Beratungsleistungen und erste Messeteilnahmen.

Existenzgründungsvorhaben wurden bislang u. a. mittels des NRW.BANK.Mittelstandskredits finanziert. "Bereits in den ersten fünf Monaten diesen Jahres haben wir Existenzgründerinnen und -gründern ein Kreditvolumen in Höhe von rd. 80 Mio. Euro auf mehr als 600 Anträge verteilt zur Verfügung gestellt", so Gerlach. Aufgrund dieser großen Nachfrage und der besonderen Bedeutung von Existenzgründungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen habe man sich für die Auskopplung des Segments Existenzgründung vom NRW.BANK.Mittel-standskredit und zur Entwicklung des NRW.BANK.Gründungskredits entschieden.

Gründerinnen und Gründer können innerhalb dieses Programms mit Krediten von 25.000 Euro bis zu 5 Millionen Euro gefördert werden. Der Finanzierungsanteil beträgt dabei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Als förderfähig gelten u. a. der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, von Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Übernahme bereits bestehender mittelständischer Unternehmen. Der NRW.BANK.Gründungskredit wird mit Laufzeiten von fünf, zehn und 20 Jahren angeboten.

Wie bereits bei den bisherigen Gründungsvarianten des NRW.BANK.Mittelstandskredits kann auch bei dem neuen NRW.BANK.Gründungskredit optional eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW in einem standardisierten Verfahren mit beantragt werden. Der Zugang zu Förderkrediten wird Existenzgründerinnen und -gründern somit weiterhin erleichtert.

Der Kreditantrag erfolgt über die jeweilige Hausbank, die die Unterlagen an die NRW.BANK weiterleitet.
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