In einem Verfahren vor Gericht wird die Verantwortung eines Anwalts besonders deutlich – Fehler können hier dramatische Folgen für Mandanten haben. Natürlich drohen nicht immer Haft und hohe Geldstrafen, doch grundsätzlich gilt: Schlechter Rat ist teuer. Für Mandanten und Anwälte. Ebenso können durch Versäumnisse und falsche Entscheidungen von Steuerberatern schnell erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Beide Berufsgruppen müssen daher laut Gesetz eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, bevor sie die Zulassung der jeweiligen Kammer erhalten. Gerade für Berufseinsteiger – jährlich drängen circa 7.000 bis 8.000 erfolgreiche Jura-Absolventen und etwa 1.000 bis 1.500 neue Steuerberater auf den Arbeitsmarkt – ist es jedoch häufig schwer einzuschätzen, welche Aspekte für ihre Berufshaftpflichtversicherung wichtig sind. Schließlich sind die möglichen Schadenfälle so unterschiedlich wie die Tätigkeitsfelder und Mandanten. Worauf Angehörige der Kammerberufe achten sollten, wenn sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, erklärt Jürgen Schulze, Experte für Betriebsversicherungen bei der NÜRNBERGER Versicherung.
Gesetzliche Pflicht für Kammerberufe
Anwälte und Steuerberater sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen (nach § 51 BRAO bzw. § 67 Absatz 1 StBerG). Erst nach einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers werden die Zulassungsurkunden erteilt. Die spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tritt bei finanziellen Schäden ein, die vom Anwalt oder Steuerberater im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht wurden. Personen- und Sachschäden sind nicht abgedeckt. „Derzeit muss die Versicherungssumme mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen und eine vierfache Jahreshöchstleistung, also mindestens eine Million Euro pro Versicherungsjahr, umfassen“, erklärt Versicherungsexperte Schulze. Gerade für Berufseinsteiger empfiehlt es sich, die Beiträge für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau zu prüfen. „Die NÜRNBERGER bietet Existenzgründern und kleinen Kanzleien mit einem Jahresumsatz bis zu 100.000 Euro günstigere Konditionen“, erläutert Jürgen Schulze.
Sorgfaltspflicht und Haftungsfälle
Für alle Angehörigen der Kammerberufe gelten hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht: Mandanten vertrauen auf ihr Fachwissen und folgen ihrem Rat. Ziel der Rechtsberatung muss es sein, den Mandanten umfassend zu beraten, seine Interessen sicher zu vertreten und Nachteile zu verhindern. Ob Steuererklärungen für Privatpersonen oder Bilanzerstellung für Unternehmen, die Unterhaltsklage einer alleinerziehenden Mutter oder die Regelung der Unternehmensnachfolge für einen mittelständischen Betrieb – Rechtsberater haften für Schäden, die beispielsweise durch versäumte Fristen, falsche Rechtsauskünfte oder fehlerhafte Berechnungen entstehen. Während Schadenersatzforderungen bei kleineren Mandaten meist unproblematisch sind, können andere Regressprozesse vor allem für Selbstständige schnell existenzgefährdend werden. „In vielen Fällen reicht auch die gesetzlich geforderte Mindest-Versicherungssumme einfach nicht aus“, warnt der Fachmann der NÜRNBERGER.
Deckungslücken vermeiden
Im Laufe der Jahre sollte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deshalb immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei gilt zu bedenken: Rechtsanwälte und Steuerberater haften bei fahrlässig verursachten Schäden meistens unbegrenzt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Daher sind maßgeschneiderte Lösungen gefragt, die die jeweilige Berufssituation, Art und Menge der Mandanten sowie Art und Umfang einzelner Mandate berücksichtigen. Das heißt: Je höher die Werte sind, um die es geht – wie Immobilien, Firmen, Nachlässe in Millionenhöhe – desto höher muss auch die Absicherung sein. „Die Versicherungssummen sollten daher individuell gestaltet und flexibel erhöht werden können“, rät der Versicherungsexperte. Die NÜRNBERGER Vermögensschaden-Haftpflicht bietet dafür einen Rahmen von der gesetzlichen Mindestsumme bis maximal 2,5 Millionen Euro.
Sonderfall Sozietät
Wichtig: Bei Tätigkeit in einer Sozietät haften alle Kollegen im Schadenfall gesamtschuldnerisch. Daher sollten die Versicherungssummen bei allen Sozien gleich hoch sein. „Wenn dies nicht der Fall ist, können zu niedrige Versicherungssummen einzelner Sozien durch einen sogenannten Sozietätsexcedenten aufgestockt werden“, weiß Versicherungsexperte Schulze. „Damit ist ein ausreichender Versicherungsschutz für alle gewährleistet“.
Weitere Informationen unter www.nuernberger.de