Leistung im Fall von Arbeitsunfähigkeit
- Bei mindestens sechs Monate ununterbrochen andauernder Arbeitsunfähigkeit wird eine Leistung von 30 Prozent der versicherten BU-Rente für maximal 18 Monate ausgezahlt.
Verdoppelung der Leistung bei Pflegebedürftigkeit
- Wird der Versicherte pflegebedürftig, erhält er zusätzlich eine Pflegerente in Höhe der BU-Rente. Die Leistung verdoppelt sich damit bis zum Ablauf der BU-Versicherung, da bei Pflegebedürftigkeit auch BU angenommen wird. Die Pflegerente wird lebenslang gezahlt.
Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung
- Zum Ende Vertrags hat der Kunde die Möglichkeit, eine Pflegerenten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
NÜRNBERGER leistet bei Vorlage eines Rentenbescheids
- Die NÜRNBERGER zahlt die BU-Rente ohne weitere Überprüfung, wenn der Versicherte in den letzten 15 Vertragsjahren einen unbefristeten Bescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung vorlegt, aus dem ersichtlich ist, dass Leistungen wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen gewährt werden.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
- Bei der Premium-SBU erhalten Kunden zusätzlich eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. Bei vielen anderen BU-Versicherungen ist das Anheben der versicherten Leistung nur bei definierten Veränderungen der Lebensumstände wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes möglich.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter:
www.nuernberger.de/...