Geringer Eigenbeitrag erforderlich
Mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge kann schon bei einem geringen Eigenbeitrag und höchstmöglicher Förderquote eine solide Grundsicherung erreicht werden. Förderberechtigt ist jeder gesetzlich oder privat Pflegepflichtversicherte, der über 18 Jahre alt und bei Vertragsabschluss nicht pflegebedürftig ist.
Leistung auch bei Demenz
Der Tarif NPV sieht in Pflegestufe 0 (bei Demenz) eine Leistung von 10 Prozent des versicherten Pflegegeldes vor. Die Leistung steigt mit Erreichen der nächsten Pflegestufe an (Pflegestufe I 20 %, Pflegestufe II 30 %, Pflegestufe III 100 %). Gesundheitsfragen gibt es ebenso wenig wie Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge.
Beispiel
Beispiel: Ein 50-jähriger Mann zahlt im Tarif NPV einen monatlichen Beitrag von 16,32 EUR (11,32 EUR nach Abzug der staatlichen Zulage). Dafür erhält er bei Einstufung in Pflege- stufe III 600 EUR Pflegegeld pro Monat. In den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss besteht eine Wartezeit, die aber entfällt, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückgeht.
NÜRNBERGER übernimmt Formalitäten
Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abgewickelt. Dort wird sie von der NÜRNBERGER beantragt und fließt dann automatisch in die Pflegevorsorge. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern.
"Pflegekompass" für Vermittler
Den Versicherungsvermittlern stellt die NÜRNBERGER über ihre Beratungstechnologie BTnet den "Pflegekompass" zur Verfügung, mit dessen Hilfe dem Kunden aufgezeigt werden kann, wie durch Ergänzung der geförderten Pflegevorsorge mit den Pflegetagegeldern PTS bzw. PTF eine vollständige Absicherung der oft sehr hohen Pflegekosten erreicht werden kann. Bei einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim können sich die Gesamtkosten auf über 3.200 EUR monatlich belaufen.