Zertifikat der HSBC
Beim NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/2 wird ein Einmalbeitrag – mindestens 5.000 EUR – in einem Zertifikat der HSBC-Bank (eine der weltweit größten Banken mit verwalteten „Assets under Management“ von rund 340 Mrd. US-$ und hervorragenden Ratings) auf den europäischen Aktienindex Dow Jones EURO STOXX 50® angelegt. Er liefert am Ende seiner Laufzeit nach 12 Jahren eine garantierte Mindestleistung, deren Höhe am 23. November 2007 festgeschrieben wird.
Festgeschriebene Mindestleistung
Am 1. Dezember 2019 erhält der Anleger entweder die festgeschriebene Mindestleistung, die nach Markteinschätzung Anfang Juli 2007 zwischen 135 und 140 Prozent des Einmalbeitrages beträgt, oder den gezahlten Einmalbeitrag plus 100 Prozent der mittleren jährlichen Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50® Index. In den letzten zwölf Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar)hatte sie 141,19 Prozent betragen. Damit wären aus am 1. Juni 1995 angelegten 30.000 EUR nach zwölf Jahren 72.335 EUR geworden.
Zusätzlicher Bonus
Erreicht oder überschreitet der Kurs des Index während der Laufzeit von 12 Jahren mindestens einmal 8.000 Punkte, erhält der Anleger am 1. Dezember 2019 zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent des Einmalbeitrags.
Lebenslange Rente oder Kapital
Durch die Verbindung mit einer Rentenversicherung erhält der Kunde nach Ablauf der Aufschubdauer – also frühestens ab 1. Dezember 2019 – eine lebenslange Rente. Auch eine Kapitalauszahlung ist möglich. Bei Versicherungsdauern über zwölf Jahren wird das Geld nach Ablauf des Zertifikats in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds angelegt. Im Todesfall während der Laufzeit des Zertifikats zahlt die NÜRNBERGER an den Bezugsberechtigten den Wert des Zertifikats zurück, mindestens aber den eingezahlten Betrag.
Steuervorteile
Da der NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/2 eine aufgeschobene Rentenversicherung ist, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, nur zur Hälfte besteuert. Wählt der Kunde die lebenslange Rente, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Erträge während der Aufschubdauer sind nicht zu versteuern, auch Todesfall-Leistungen sind einkommensteuerfrei.
Zielgruppen
Der NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/2 eignet sich besonders für Personen, die eine sicherheits- und zugleich renditeorientierte Anlage zum Beispiel für Abfindungen, Erbschaften oder abgelaufene Lebensversicherungen suchen.
Flexibilität
Er ist überdies flexibel: So kann während der Aufschubdauer Kapital entnommen werden, außerdem können Rentengarantiezeiten vereinbart werden, und es ist möglich, die Absicherung von Hinterbliebenen einzuschließen.