Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 16575

Oberfinanzdirektion Koblenz Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz, Deutschland http://www.fin-rlp.de
Ansprechpartner:in Frau Wiebke Girolstein +49 261 493236726
Logo der Firma Oberfinanzdirektion Koblenz
Oberfinanzdirektion Koblenz

Streit über die Pendlerpauschale

Wie verfahren die Finanzämter?

(lifePR) (Koblenz am Rhein, )
Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bleibt der Streit über die Pendlerpauschale offen. Gleichwohl soll in einem unbürokratischen, dem geltenden Recht entsprechenden Verfahren den Arbeitnehmern ermöglicht werden, auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag bereits ab dem ersten Kilometer eintragen zu lassen. Die rheinland-pfälzischen Finanzämter verfahren dazu wie folgt:

Die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte zur Pendlerpauschale müssen die Finanzämter im Hinblick auf die geltende Rechtslage, wonach Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt werden, ablehnen. Gleichzeitig werden die Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie im Rahmen des Einspruchsverfahrens einen sogenannten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen können. Im Zuge dessen tragen die Finanzämter dann den begehrten Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer ein. Entsprechende Musterschreiben liegen den Finanzämtern vor und können bei persönlicher Vorsprache vor Ort in den Service-Centern der Finanzämter ausgefüllt und unterschrieben dem Lohnsteuerermäßigungsantrag beigefügt werden.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass alle Arbeitnehmer, die so verfahren, nach heutiger Rechtslage weniger Lohnsteuer zahlen als gesetzlich vorgesehen ist. Sofern das BVerfG die geltende Regelung für verfassungsgemäß erklärt, wird die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Finanzamt nachträglich wieder eingefordert.

Übrigens werden alle Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 bezüglich der Pendlerpauschale “von Amts wegen” für vorläufig erklärt.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.