Dies geht aus der diesjährigen Ausgabe der Revenue Statistics der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor, die heute in Paris veröffentlicht wurde. So lag in Deutschland das gesamte Steueraufkommen im vergangen Jahr bei 21,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2005 waren es 20,8 Prozent. In den OECD-Ländern nahmen Steuern dagegen im Schnitt 26,8 Prozent der Wirtschaftsleistung in Anspruch (2005).
Dem vergleichsweise geringen Steueraufkommen in Deutschland steht eine im OECD-Vergleich sehr hohe Steuer- und Sozialabgabenbelastung für Arbeitnehmer gegenüber. Ursache dafür sind die nach wie vor hohen Sozialabgaben, über die ein sehr großer Teil der staatlichen Leistungen finanziert wird. So summierten sich die Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen im vergangen Jahr auf 13,7 Prozent des BIP (2005: 13,9 Prozent), im OECD-Mittel waren es dagegen nur 9,2 Prozent (2005). Innerhalb der OECD hatten damit nur in der Slowakei und in der Tschechischen Republik die Sozialbeiträge einen größeren Anteil am gesamten Steuer- und Abgabenaufkommen als in Deutschland.
Durch hohe Sozialabgaben werden Erwebseinkommen und damit der Faktor Arbeit besonders stark zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen. Gleichzeitig wird die Last auf mittlere und untere Erwerbseinkommen konzentriert. Grund dafür ist, dass Sozialbeiträge durch Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt sind und die Belastung oberhalb dieser Grenzen somit mit zunehmendem Einkommen sinkt.
"Neben einer nachhaltigen Kostendämpfung in den Sozialsystemen sollte Deutschland eine stärkere Steuerfinanzierung der sozialen Sicherung anstreben. Die durch die Mehrwertsteuererhöhung finanzierte Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung war ein richtiger Schritt. Weitere entschlossene Reformen sollten folgen, um die Belastung durch Sozialabgaben zu senken," sagte Chris Heady, Leiter der Abteilung Steuerpolitik und Steuerstatistik bei der OECD. Zur Finanzierung einer solchen Reform könnten neben der Mehrwehrwertsteuer auch Steuern auf Umwelt- und Ressourcennutzung oder die im internationalen Vergleich niedrigen Steuern auf Vermögen herangezogen werden, da in beiden Fällen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vergleichsweise weniger beeinträchtigt wird.
Die Einnahmen aus Substanzsteuern (Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer) lagen in Deutschland 2006 stabil bei 0,9 Prozent des BIP und damit bei weniger als der Hälfte des OECD-Schnitts von 1,9 Prozent (2005). Nur Mexiko, Tschechien und die Slowakei, also Staaten mit einem deutlich geringeren Vermögensbestand als Deutschland, sowie Österreich erzielen weniger Einnahmen aus dieser Steuerart.
Die hohe Belastung der Arbeitseinkommen durch Sozialbeiträge trägt auch dazu bei, dass im Niedriglohnbereich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gar nicht erst entsteht oder sogar zu Gunsten beitragsfreier geringfügiger Beschäftigung abgebaut wird. Dies ist ein Grund dafür, dass sich zwischen 1997 und 2006 das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen von 14,9 auf 13,7 Prozent des BIP reduziert hat, obwohl es in diesem Zeitraum zu keiner Senkung der Beitragssätze gekommen ist.
Einnahmen aus Steuern auf Waren und Dienstleistungen (Mehrwert-, Mineralöl-, Tabak-, Versicherungs-, Kfz- und andere Verbrauchssteuern) lagen in Deutschland 2006 bei 10,2 Prozent des BIP gegenüber 10,1 Prozent im Jahr 2005. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in diesem Jahr dürfte sich der Anteil der Verbrauchsteuern in der Größenordnung von einem Prozentpunkt am BIP erhöhen. Das OECD-Mittel lag 2005 bei 11,4 Prozent des BIP. Eine deutlich geringere Verbrauchsteuerquote als der OECD-Schnitt haben die USA (4,7 Prozent), Japan (5,2 Prozent) und die Schweiz (7,0 Prozent).
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Steuer- und Abgabenquote zu erreichen, werden in den OECD Revenue Statistics abweichend von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) einige finanzielle Zuwendungen an Haushalte und Unternehmen mit der Steuerschuld verrechnet. Sie gehen daher nur dann in die von der OECD veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ein, wenn beim Steuerpflichtigen diesen Transfers keine Einkommens- oder Lohnsteuer in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht. Grund dafür ist, dass in vielen OECD-Ländern ähnliche Entlastungen über Absetzbeträge erreicht werden, was in der Abgabenquote ebenfalls nicht berücksichtigt wird. Die größten Posten hier sind das Kindergeld, die Eigenheimzulage und die Investitionszulage. Das Steuer- und Abgabenkonzept der OECD gibt damit ein klareres Bild über die für die Bereitstellung öffentlicher Güter verfügbaren Mittel als die VGR.
Bei den Sozialbeiträgen werden in den Revenue Statistics ferner die Beiträge der freiwillig gesetzlich versicherten an staatliche Versicherungsträger nicht berücksichtigt. Auch Pflichtbeiträge an private Träger, wie sie Angehörige freier Berufe zur sozialen Absicherung leisten, sind nicht eingerechnet. Im Unterschied zur VGR berücksichtigen die Revenue Statistics auch keine unterstellten Sozialbeiträge für Beamte. Sozialbeiträge, die für Hartz-IV-Empfänger aus Steuermitteln an die Sozialversicherungsträger überwiesen wird, werden anders als in der VGR ebenfalls nicht erneut verbucht.