- Top-Angebot: Mit Zufriedenheits-1 und Batterie-Garantie2 sowie 5.000 Kilometer Opel Ökostrom3
- Neue Kampagne läuft ab heute in TV, Radio, Print und auf digitalen Kanälen
- Kunden-Sicherheit: Gilt bei Neuwagenkauf für alle Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel
„Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass wir für unsere Kunden ein klares Zeichen setzen“, sagt Opel Deutschland-Chef Andreas Marx. „Deshalb geben wir Ihnen ein Versprechen mit Leistungen und Garantien, auf die Sie sich verlassen können: das ‚Opel Green Deal-Versprechen‘. Es gilt für alle Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel – nehmen Sie uns beim Wort!“
Opel-Plug-in-Hybride: Fahrspaß mit Verantwortung und Dreifach-Versprechen
Die Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel versprechen Fahrspaß vom Feinsten – mit Verantwortung! So bietet beispielsweise der Grandland Plug-in-Hybrid mit Allradantrieb eine Systemleistung von 221 kW/300 PS und bärenstarke 520 Newtonmeter maximales Drehmoment vom Start weg (Energieverbrauch gemäß WLTP4 1,3 l/100 km, CO2-Emission 31-29 g/km; jeweils gewichtet, kombiniert). Eine sportwagenähnliche Beschleunigung von null auf 100 km/h in 6,1 Sekunden sowie 235 km/h Spitze sind inklusive. Zugleich können Fahrer für den Stadtverkehr einfach auf Elektro-Modus schalten – und schon fährt das Auto 59-57 Kilometer gemäß WLTP-Fahrzyklus5 rein elektrisch und damit lokal emissionsfrei weiter.
Mit dem „Opel Green Deal-Versprechen“ können Neuwagenkunden eines Grandland Plug-in-Hybrid, Astra Plug-in-Hybrid oder Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid dazu gleich in dreifacher Hinsicht beruhigt durchstarten. Denn Opel gibt:
- eine Zufriedenheits-Garantie1:
Privatkunden, die sich bis zum Jahresende für ein Plug-in-Hybrid-Modell entscheiden, können sich bis zu 30 Tage nach Fahrzeugzulassung den Kaufpreis oder die bisher geleisteten Raten zurückerstatten lassen und sind so auf der sicheren Seite. Auf diese Weise können sie ihr neues Fahrzeug ausprobieren und behalten es nur dann, wenn sie auch wirklich zufrieden damit sind. - eine Batterie-Garantie2:
Die in den Opel-Modellen verbauten leistungsstarken Lithium-Ionen-Batterien zeichnen sich durch ihre hohe Qualität und Langlebigkeit aus. Als Zeichen dafür gewährt Opel eine Garantie auf den Akku für 8 Jahre respektive 160.000 Kilometer Laufleistung bei Erreichen von 70 Prozent der ursprünglichen Ladekapazität. Dies schützt Käufer eines elektrifizierten Fahrzeugs vor ungeplanten Kosten. - Gratis-Ökostrom3:
Über die attraktiven Garantien hinaus können sich die Kunden mit dem „Opel Green Deal-Versprechen“ als exklusives Extra den Opel Strom-Bonus sichern. Damit sind sie bis zu 5.000 Kilometer gratis in Grandland Plug-in-Hybrid sowie in den Plug-in-Hybrid-Varianten von Astra und Astra Sports Tourer unterwegs. Möglich macht dies eine Kooperation von Opel mit den Energieexperten von E-ON.
[1] Rückgaberecht nach 30 Tagen ab Kundenzulassung bis maximal 1.000 km Laufleistung und Erstattung des Kaufpreises bzw. der Anzahlung und bisher geleisteter Raten unter Abzug von 0,67 % der UVP und weiterem Abzug bei Beschädigung. Sie tragen die Zulassungs- und Abmeldegebühren. Sonstige Rechte bleiben unberührt. Angebot für Privatkundenbestellungen im Zeitraum vom 12. September bis 31. Dezember 2022 von nicht bereits zugelassenen Opel Grandland Plug-In-Hybrid-Neufahrzeugen beim teilnehmenden Opel Partner. Näheres unter www.opel.de.
[2] Garantie von 8 Jahren / 160.000 km für mindestens 70 Prozent der ursprünglichen Ladekapazität.
[3] Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH nur für Privatkunden in Kooperation mit E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel-Vertragspartnern. Angebot gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines elektrifizierten Opel-Modells und Abschluss des Tarifs E.ON Ökostrom Home & Drive xO bei E.ON Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers bzw. Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon Versorger sein). „Opel Strom“ wird in Form einer einmaligen Gutschrift i.H. von 360,00 € (modellunabhängig) gewährt. Weitere Informationen nach § 41 EnWG unter www.opelstrom.de. Die bis zu 5.000 km „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Stromgutschrift i.H. von 360,00 € (5.000 km x 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über E.ON Energie Deutschland GmbH und wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Details unter www.opelstrom.de.
[4] Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Die WLTP-Werte sind auch Berechnungsgrundlage für fahrzeugbezogene Abgaben. Verbrauch, CO2-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der unentgeltlich unter www.dat.de erhältlich ist. Die Angaben zu Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
[5] Die angegebene Reichweite wurde anhand der WLTP Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Die tatsächliche Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage sowie thermischer Vorkonditionierung.