- Start der Serienproduktion des neuen Plug-in-Hybrid im Werk Eisenach
- Bis zu 57 Kilometer rein elektrische Reichweite (gemäß WLTP-Fahrzyklus1)
- Alle Hybrid-Varianten werden auf selber Produktionslinie wie Modelle mit Verbrennungsmotoren gebaut
- Neues Modell soll Opels Elektro-Offensive weiteren Schwung verleihen
- Günstiger Einstiegspreis ab 35.235 Euro mit Umweltbonus
„Heute ist nicht nur ein weiterer toller Tag für das Werk in Eisenach – heute machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der Elektrifizierung unseres Portfolios. Der Grandland X Hybrid wird Kunden ansprechen, welche die Vorteile eines hochmodernen elektrifizierten SUV nutzen möchten, aber nicht unbedingt Allradantrieb benötigen. Angesichts der derzeitigen Anreize für elektrifizierte Modelle in vielen europäischen Ländern sind wir fest davon überzeugt, dass sich der Grandland X Hybrid als äußerst beliebt erweisen und eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der CO2-Emissionen spielen wird“, sagte Opel CEO Michael Lohscheller.
Die Hybrid-Varianten des Opel Grandland X und die Grandland X-Modelle mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren werden in Eisenach alle auf derselben flexiblen Produktionslinie hergestellt, was die Effizienz erhöht und gleichzeitig die Komplexität verringert. Zudem kann die Produktion so besser auf Kundenwünsche reagieren.
Der Fronttriebler bietet eine Systemleistung von satten 165 kW/224 PS und ein kräftiges Drehmoment von bis zu 360 Newtonmeter. Dazu verbindet der Grandland X die Kraft aus einem 1,6-Liter-Turbobenziner und einem Elektromotor, der die Vorderachse antreibt. Wer auf reinen Elektrobetrieb schaltet, kann mit dem Grandland X Hybrid bis zu 57 Kilometer CO2-frei zurücklegen (gemäß WLTP1; 60-65 Kilometer gemäß NEFZ2; vorläufige Werte).
Komfort wird dabei – wie stets bei Opel – groß geschrieben: Der Grandland X Hybrid verfügt über eine aufwendige Multilink-Hinterachse für höchste Fahrstabilität bei gleichzeitig bestem Komfort. Im Innenraum sind Fahrer und Beifahrer mit dem Navi 5.0 IntelliLink inklusive großem Farb-Touchscreen voll vernetzt. Die Sicherheit erhöhen serienmäßige Assistenzsysteme wie der Frontkollisionswarner mit automatischer Gefahrenbremsung sowie Fußgängererkennung, Spurhalte-Assistent und Müdigkeitserkennung. Hinzu kommen elektrischer Klimakompressor und Heizung sowie das regenerative Bremssystem. Es gewinnt beim Bremsen oder im Schiebebetrieb Energie zurück, speichert diese in der Batterie und kann so die rein elektrische Reichweite weiter erhöhen.
Attraktiver Listenpreis + erhöhte Förderung = Hybrid-Einstieg ab 35.235 Euro
So umfangreich ausgestattet ist der neue Opel Grandland X Hybrid mit Frontantrieb als Business Edition bereits ab 42.345 Euro bestellbar. Die Plug-in-Hybride der Grandland X-Baureihe profitieren zudem von der Innovationsprämie aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung. Befristet bis zum 31. Dezember 2021 steigt der Umweltbonus für Plug-in-Hybride mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro auf 7.110 Euro (inklusive Mehrwertsteuereffekt). Im Falle des Opel Grandland X Hybrid ergibt sich daraus folgende Rechnung: Die Herstellerförderung von 2.250 Euro wird vom Nettolistenpreis (36.504 Euro) abgezogen. So werden daraus 34.254 Euro. Nun kommen 16 Prozent Mehrwertsteuer hinzu, womit der Preis bei 39.735 Euro liegt. Nach Rechnungsstellung folgt dann die staatliche Förderung von nun 4.500 Euro. Der komplette Umweltbonus reduziert die Anschaffungskosten für den Grandland X Hybrid Business Edition von 42.345 Euro also auf 35.235 Euro (inkl. MwSt.). Der Kunde spart beim Neuwagenkauf also de facto 7.110 Euro.
[1] Die genannten Reichweitenangaben, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden anhand der WLTP-Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Abweichungen zwischen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich.
[2] Die genannten Reichweitenangaben, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden anhand der WLTP Testverfahren bestimmt und in NEFZ-Werte rückgerechnet, um Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen zu gewährleisten (VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1151 und VO (EU) Nr. 2017/1151).