- Universalgenie: Für Jugendliche ab 15 Jahren1, Pendler, Lieferdienste und jetzt auch für die Opel-Feuerwehr
- Kleinster im Fuhrpark: Rocks-e sorgt für Sicherheit auf Rüsselsheimer Werksgelände
- Voll ausgestattet: Mit Sondersignalanlage, Frontblitzer, Notrufnummer und Folierung
Der große Vorteil des Kleinen: Mit dem wendigen Rocks-e – sein Wendekreis beträgt nur 7,20 Meter – sind die Feuerwehrleute emissionsfrei unterwegs und kommen in jeden Winkel des Werks. 75 Kilometer Reichweite (gemäß WLTP2) sind dafür mehr als ausreichend. Statt wie bisher das Fahrzeug vor der Tür zu parken und den Rest der Strecke in den weitläufigen Hallen zu Fuß zurückzulegen, dürfen die Mitarbeiter dank E‑Antrieb mit dem 2,41 Meter kurzen und 1,39 Meter (ohne Außenspiegel) schlanken Stromer auch in den Gebäuden fahren. Das bedeutet eine enorme Zeitersparnis. Und nebenbei zieht der feuerrote Rocks‑e mit seinem speziellen Auftritt auch noch alle Blicke auf sich – immer liegt bei den Opelanern dabei ein Lächeln auf den Lippen.
Der einzigartige Umbau des Rocks-e für die Rüsselsheimer Werkfeuerwehr ist als Gemeinschaftsarbeit von Feuerwehrmitarbeitern, Kollegen der Vorausentwicklung und von OSV (Opel Special Vehicles) entstanden. Mit diesem Unikat zeigt Opel einmal mehr, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten des innovativen City-Stromers sind. Der Rocks-e eignet sich nicht nur als stylisher, erschwinglicher Elektroeinsteiger für junge Menschen ab 15 Jahren1 sowie für alle, die ein smartes Elektromobil für die Stadt und auf dem Land brauchen. Er erhöht nun als Feuerwehr-Rocks-e auf dem Opel-Werksgelände in Rüsselsheim die Sicherheit und wird darüber hinaus als Opel Rocks-e KARGO schon bald als Lieferfahrzeug erhältlich sein. Ein echtes Universalgenie im Mini-Format.
Weitere Informationen zum Feuerwehr-Rocks-e sowie seinen Aufgaben auf dem Werksgelände am Opel-Stammsitz gibt es in der Opel Post-Reportage.
[1] Führerscheinklasse AM. Gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
[2] Die angegebene Reichweite wurde anhand der WLTP Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Die tatsächliche Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage sowie thermischer Vorkonditionierung.