Die Kriterien des Robert Koch-Instituts zur Risikobewertung von Veranstaltungen (wie z.B. die lückenlose Registrierung aller Gäste durch den Veranstalter und deren Überprüfung durch das städtische Gesundheitsamt vor Veranstaltungsbeginn) sind nach eingehender Prüfung der Verantwortlichen der Eigenbetriebe Kultur im laufenden Spielbetrieb nicht umsetzbar.
Bereits erworbene Tickets und Abonnements für ausfallende Eigenveranstaltungen werden in allen Eigenbetrieben Kultur erstattet. Über die Modalitäten der Erstattung und die betroffenen Veranstaltungen informieren die Eigenbetriebe auf den jeweiligen Websites und an den Tageskassen.
Die privaten und sonstigen Veranstalter müssen ihre Veranstaltungen beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig anzeigen. Das Ordnungsamt kontrolliert in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, ob die Verpflichtungen aus der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig eingehalten werden und die Veranstaltung nach strenger Anwendung der Prüfkriterien des Robert Koch-Instituts für Großveranstaltungen durchgeführt wird.
Wir bedauern die Aufführungsausfälle, doch verantwortungsvolles Handeln gebietet die Umsetzung der Maßnahmen, die der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen und damit zugleich auch unser Publikum und unsere Mitarbeiter*innen schützen.
Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
Gewandhaus zu Leipzig
Oper Leipzig
Schauspiel Leipzig
Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“
Theater der Jungen Welt
Die Proben zu »Der Sturz des Antichrist« finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies gilt auch für Medienvertreter*innen. Vielen Dank für Ihr Verständins. Entschuldigen Sie die Umstände.