Kosten im Blick behalten
Pflegeheimkosten von 4.000 Euro und mehr pro Person sind keine Seltenheit. Sicher, einen Teil davon trägt die Pflegekasse. Dennoch ist ein erheblicher Eigenanteil fällig, der oft die Rente übersteigt. Ganz kritisch wird es, wenn ein Ehepaar gemeinsam pflegebedürftig ist. Da fragt sich manch einer, ob er sich bei diesen hohen finanziellen Belastungen ein Seniorenheim tatsächlich leisten kann.
Die Kosten für die Pflege müssen gut durchgerechnet werden. Lebt ein Partner im Pflegeheim und der andere weiterhin zu Hause, entstehen zum einen Kosten für die Heimunterbringung zum anderen die laufenden Kosten für die Lebensführung zu Hause wie Miete für die Wohnung, Nebenkosten, Versicherungen und was sonst alles zum täglichen Leben gehört. Ein Kassensturz ist notwendig um einen Überblick über die laufenden Kosten zu bekommen.
Wurden alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt, kristallisiert sich schnell heraus, ob die Pflegekosten alleine gestemmt werden können, ob finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden muss oder gar die Kinder finanziell für ihre Eltern aufkommen müssen.
Kinder haften für ihre Eltern
Können die Eltern die Kosten für die Pflege nicht aufbringen, bittet Vater Staat erst einmal die Kinder zur Kasse. Denn: Kinder haften für ihre Eltern. Gnadenlos wird den Angehörigen aufgerechnet, welche Kosten sie zu tragen haben. Dass diese Zahlen so manchem den Angstschweiß aufs Gesicht treiben, ist nur nachvollziehbar. Plötzlich treten Fragen auf, mit denen man sich nie auseinandersetzen mußte.
Können unsere Kinder plötzlich nicht mehr zum Klavierunterricht, weil die Kosten für Opa's Pflegeheimplatz jeden Cent der übrig bleibt aufbrauchen? Fällt der Familienurlaub ins Wasser? Und was ist mit dem neuen Auto, auf das man so lange gespart hat?
In der Tat müssen die Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen. Doch die Kinder dürfen dabei nicht selbst zum Sozialfall werden. Jedem Unterhaltspflichtigen steht ein gewisses Schonvermögen zu.
Doch gerade in diesem Schonvermögen liegt der Hund begraben.
Schonvermögen ist Auslegungssache der Sozialämter
Zum Schonvermögen gehört alles, was die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts zugesteht. Hierzu gehört auch der Musikunterricht für die Kleinen, das Aktiendepot für die Altersvorsorge und vieles mehr. Der Lebensunterhalt des Unterhaltspflichtigen darf nicht gefährdet werden, ebenso wenig seine Altersvorsorge. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder mit der Unterhaltsleistung ihrer Eltern nicht überfordert sind, selbst finanzielle Vorkehrungen für ihre eigene Altersvorsorge treffen können um dann im Alter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.
Das Sozialamt durchleuchtet akribisch das Vermögen der Angehörigen um nicht selbst mit der sogenannten "Hilfe zur Pflege" in die Bresche springen zu müssen. Was jedoch zum Lebensunterhalt und somit zum Schonvermögen gehört und was bereits Luxus ist, liegt in der persönlichen Auslegung des zuständigen Sachbearbeiters des Sozialamtes. Denn so manches was das Amt als Luxus ansieht, entpuppt sich nach reiflicher Prüfung als Schonvermögen.
Gegen ungerechtfertigte Bescheide wehren
So hat das Sozialamt zum Beispiel keinen Zugriff auf ein selbstgenutzes Eigenheim. Keiner muss Haus und Hof verkaufen, um für die Pflegekosten aufkommen zu können. Auch angemessene Rücklagen für ein Auto oder Instandsetzungsarbeiten der Wohnung dürfen nicht angegriffen werden. Das Schonvermögen läßt einen gewissen Spielraum für die Angehörigen, um deren gewohnten Lebensstandard nicht allzu sehr einzuschränken.
Unterhaltspflichtige Angehöriger tun gut daran zu prüfen, welche Kosten das Sozialamt als Schonvermögen anerkannt hat und welche nicht. Wer sich mit Sozialleistungen nicht auskennt, fährt oft besser damit, sich über seine Rechte zu informieren. Oftmals ist der Gang zu einem Anwalt oder Steuerberater günstiger als die Kosten, die das Sozialamt einfordert.
Mehr Informationen finden Sie im Beitrag "Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen".